Keine Bewährung für den Sittenstrolch von Grimmen!

Es geschah am vergangenen Mittwoch, dem 22.März, auf einem Spielplatz in Grimmen. Ein Sexualverbrecher fiel über ein kleines Mädchen her. Glücklicherweise konnte sich die Neunjährige losreißen und weglaufen, bevor es zu einer Vergewaltigung kam. Sie wurde aber so schwer verletzt, daß sie in einer Klinik behandelt werden mußte.

Skandalös: Der Täter stand schon mehrfach wegen ähnlicher Delikte vor Gericht. Anstatt ihn lebenslänglich wegzusperren, ließ der Staat ihn laufen. Überwacht wurde er auch nicht. In aller Ruhe konnte sich der Kinderschänder sein nächstes Opfer aussuchen. Die Bürger Grimmens ahnten nichts von der Gefahr für ihre Kinder. Man hielt es nicht für nötig, sie vor diesem Mann zu warnen.

Die herrschenden Parteien haben eben sehr viel Verständnis für Kriminelle dieser Sorte. Sie gelten als arme Kranke, die einer Therapie bedürfen und deren Wiedereingliederung angeblich eine große Bereicherung darstellt. Es ist zu befürchten, daß die weiche Welle der Justiz auch vor diesem Fall nicht halt machen wird. Höchstwahrscheinlich kommt der Sittenstrolch mit Bewährung davon, denn die meisten Strafen für Sexualverbrechen können leider zur Bewährung ausgesetzt werden.

Das ist der Fall beispielsweise beim sexuellen Mißbrauch von Schutzbefohlenen, dem sexuellen Mißbrauch von Kindern und sogar dem schweren sexuellen Mißbrauch von Kindern. Die katholischen Priester, die sich an Jugendlichen vergriffen, kamen fast alle mit Bewährung davon. Deshalb lautet unsere Forderung:

Bei Sexualverbrechen gegen Kinder darf es keine Bewährung mehr geben!

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