„Nordkurier“ geht auf Konfrontationskurs mit der Justiz

Bei der ehemaligen „Freien Erde“ scheinen einige die Wende nicht mitbekommen zu haben und zu glauben, ihr Blatt stünde wie zu SED-Zeiten über dem Gesetz. Aus der Ausgabe vom 22. Mai quillt literweise empörte Überraschung.

Denn das Amtsgericht Pasewalk hatte es doch tatsächlich gewagt, den Verfasser eines „Nordkurier“-Artikels auf die Anklagebank zu setzen. Diesem Thomas Krüger wurde Beleidigung vorgeworfen, weil er einen Waidmann als „Rabauken-Jäger“ tituliert hatte. Dafür gab es dann eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro. Man kann sich über dieses Urteil streiten. So schlimm ist der Begriff „Rabauke“ nun auch wieder nicht. Wie der „Nordkurier“ auf das Urteil reagiert, ist allerdings bemerkenswert. Er fordert das Gericht offen heraus.

Ein Lutz Schumacher beschimpft in einem Kommentar mit der provokativen Überschrift „Rabauken in Richter-Roben“ die Richterin und den Staatsanwalt aufs Übelste. Letzterer habe sich „mit Schaum vor dem Mund über die freie Presse ereifert“.

Richtig lustig wird es, wenn das Ex-SED-Organ dann den Geschichtslehrer spielt und schreibt: „Dieses Land hat zwei Diktaturen hinter sich und eine entsprechend fürchterliche Justizgeschichte. Die beiden über die freie Presse herfallenden Juristen haben daraus nichts gelernt“. Und was hat der „Nordkurier“ aus der fürchterlichen Pressegeschichte der letzten Diktatur gelernt, in der er unter seinem früheren Namen eine prominente Rolle spielte? Daß systemkonforme Journalisten unantastbar sein sollten?

Wenn die zuständige Staatsanwaltschaft nicht jegliche Selbstachtung fahren lassen möchte, dürfte jetzt wohl eine Anklage gegen Herrn Schumacher fällig sein. Es sei denn, dem „Nordkurier“ wohlwollend zugetane Politiker verhindern dies, was in einem Land ohne unabhängige Staatsanwaltschaften leider möglich ist.

Mal sehen, wie diese Machtprobe ausgeht. Schalten sie auch das nächste Mal wieder ein, wenn es heißt: „Schlechte BRD-Zeiten, noch schlechtere BRD-Zeiten!“

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