Kinderpornografen können sich freikaufen

Das an sich systemtreue ARD-Magazin „Report München“ prangerte kürzlich das laue Vorgehen der Justiz gegen Kinderpornographen an.

Ein Beispiel: Ein Mann, der 4400 Bilder und Videos besaß, die Erwachsene beim vaginalen und oralen Geschlechtsverkehr mit Kindern zeigten, kam mit einer Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro davon. Seinen Namen zu nennen, konnte sich nicht einmal die mächtige ARD erlauben, weil der Datenschutz zugunsten pädophiler Krimineller sehr rigoros gehandhabt wird. Da wird der Staat plötzlich energisch.

Ein weiteres Beispiel: Ein Täter hatte 616 Bilder und Videos gehortet, die den Mißbrauch von zum Teil gefesselten Jugendlichen, Kindern und sogar Säuglingen zum Inhalt hatten.

3600 Euro Geldstrafe. So nachsichtig kann der Staat auch sein.

Insgesamt wurden im Jahre 2013 1000 Personen verurteilt, weil sie kinderpornographische Schriften besessen oder sich Besitz an diesen verschafft hatten. ( Anmerkung: „Schriften“ im juristischen Sinne sind auch Bilder und Videos). Bei zwei Dritteln der Kriminellen begnügte sich die Justiz mit Geldstrafen. Von den übrigen bekamen fast alle Bewährung.

Immer noch ist die Höchststrafe für Kinderpornographie geringer als die für Ladendiebstahl. Drei Jahre gegen fünf Jahre. Der SPD-Justizminister Heiko Maas findet das in Ordnung. Auf eine entsprechende Anfrage der Journalisten ließ er antworten, der Strafrahmen für den Besitz von kinderpornographischen Schriften – der von einer Geldstrafe bis zu den genannten 3 Jahren Haft reicht – ermögliche schuldangemessene Strafen.

3600 Euro Geldstrafe soll angemessen sein für einen, der sich an gefesselten und mißbrauchten Säuglingen erfreut? Das ist also das moralische Niveau der SPD. Da kann einem wirklich schlecht werden.

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