Grüner Oberbürgermeister will für Asylanten Privathäuser beschlagnahmen – und droht Eigentümern mit der Polizei

Boris Palmer, der grüne Oberbürgermeister von Tübingen, setzt für Asylanten voll auf den Obrigkeitsstaat, vor dem die Untertanen zu kuschen haben. Im kommenden Winter will er notfalls zur Unterbringung der so genannten Flüchtlinge Privathäuser beschlagnahmen.

„Wir unterbreiten den Eigentümern derzeit Miet-und Kaufangebote für ihre Häuser“, sagt er, und fährt drohend fort: “Ich weise in den schriftlichen Angeboten aber auch darauf hin, dass das Polizeigesetz dem Oberbürgermeister die Möglichkeit gibt, im Notfall Häuser für einige Monate zu beschlagnahmen“. (Quelle: Die Welt, 19.8.2015, also ganz aktuell)

Unwillkürlich fühlt man sich an den Mafiafilm „Der Pate“ erinnert: „Ich mache Dir ein Angebot, das Du nicht ablehnen kannst!“. Hoffentlich findet kein Hausbesitzer einen Pferdekopf in seinem Bett vor….

Der Bürgermeister der Stadt Ascheberg in Westfalen fasst die Lage sinngemäß so zusammen:

Bisher habe man Häuser und Wohnungen gekauft oder gemietet. Der Markt gebe aber nichts mehr her. (Anmerkung: Die armen Deutschen, die dort eine Wohnung suchen.)

Mit dem Ende der Fahnenstange denke die Gemeinde über andere Lösungen nach. Zuerst wolle man prüfen, ob Wohncontainer zu kaufen seien. ( Anmerkung: Goldene Zeiten für diese Branche, und nicht nur sie). Gäbe es keine, müsse über winterfeste Zelte nachgedacht werden. Seien die auch nicht zu beschaffen, müssten die „Flüchtlinge“ in Sporthallen untergebracht werden. Reiche das nicht aus, müssten Privatwohnungen beschlagnahmt werden. ( Quelle: Westfälische Nachrichten, 21.8.2013)

Im rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen wurde das bereits gemacht. Die zuständige Bezirksregierung beschlagnahmte in der Stadt Olpe die Familienferienstätte Regenbogenland per Ordnungsverfügung für Asylanten, und zwar blitzartig, mit sofortiger Wirkung. ( Quelle: WDR online, 12.2.2015, auch noch nicht so lange her).

Ähnliches ist auch für Mecklenburg und Pommern zu befürchten. Im Winter werden viele der jetzt genutzten Unterkünfte wegen mangelnder Heizbarkeit nicht mehr brauchbar sein. Dann stehen aber viele Ferienwohnungen leer. Die Eigentümer werden wohl zuerst Droh-Angebote a la Palmer bekommen. Wer sich dem nicht unterwirft, für den heißt es, frei nach Goethe: „Und bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt“.

Es ergeht eine Ordnungsverfügung, durch die die Wohnung beschlagnahmt wird und die sich auf §13 des Sicherheits-und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern beruft. Dort heißt es, Ordnungsbehörden und Polizei hätten die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um Gefahren von der Öffentlichen Sicherheit oder Ordnung abzuwenden. Eine solche Gefahr stellt Obdachlosigkeit dar, besonders die von Ausländern.

Gegen eine solche Ordnungsverfügung kann man sich juristisch wehren. Die Beschlagnahme von Wohnraum greift nämlich tief in das Grundrecht auf Eigentum aus Artikel 14 Grundgesetz ein. Also muss der Staat glaubhaft machen, dass tatsächlich ein Notstand besteht, der sich nicht anders abwenden lässt.

Deshalb sollte jeder betroffene Bürger vor Gericht ziehen. Bedroht sind nicht nur Eigentümer von Ferienwohnungen, sondern alle, in deren Wohnungen und Häusern Platz für Zwangseinquartierungen ist. Auch mit solchen ist zu rechnen.

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