Rostock: Vorfahrt für Asylanten bei der Wohnungsvergabe?

In Tübingen hat der (grüne) OB jüngst mehrere Privatbesitzer leerstehender Häuser angeschrieben: Entweder sie quartieren freiwillig Asylanten ein oder es erfolge für einen gewissen Zeitraum die Beschlagnahmung von Quartieren. Derweil wird auch in Rostock der Platz knapp …

Eine Vorgehensweise wie in Tübingen (siehe hier) ist in Rostock zwar „nicht beabsichtigt“, wie die Verwaltung jetzt auf NPD-Nachfrage mitgeteilt hat. Doch stehen derzeit „keine Kapazitäten mehr zur Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung.“ Das geht aus einer Dringlichkeitsvorlage des Amtes für Jugend und Soziales hervor, die kürzlich dem Hauptausschuß der Bürgerschaft zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt wurde (siehe hier). Zur Abstimmung stand eine „außerplanmäßige Auszahlung“ in Höhe von 134.800 Euro, die für die Ausstattung von Asylanten-Wohnungen verwendet werden sollen.
Seit dem 1. Januar seien etwa 360 Asylforderer in Rostock aufgenommen worden; bis Ende des Jahres sollen noch weitere 680 hinzukommen. Des weiteren erhöht sich ab dem 01.01.2016 „die Aufnahmequote im Rahmen der Landeszuweisungsverordnung … von 6,3 % auf 12,6 %.“ Die „außerplanmäßige Auszahlung“ wird als „unabweisbar“ bezeichnet. Wörtlich heißt es in diesem Zusammenhang in der Vorlage:

„Das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern fordert jeden Landkreis / jede kreisfreie Stadt auf, zwanzig Wohnungen einzurichten. Zudem wird angeführt, dass, sobald eine Wohnung belegt wurde, eine neue Wohnung herzurichten ist. Damit soll sichergestellt werden, dass stets ausreichend Reserve an Wohnraum für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung steht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind zwanzig Wohnungen sofort einzurichten, dass diese durch Asylbewerber bezogen werden können. Die Wohnungen müssen in der Größe unterschiedlich gestaltet sein, so dass die Unterbringung sowohl von größeren bzw. kleineren Familien als auch von Einzelpersonen realisiert werden kann.“

Daß der Hauptausschuß die Vorlage abnickte, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Natürlich wird der Asyldruck auch in diesem Fall ohne Gnade an die kommunale Basis weitergereicht. Doch sitzen dort, so auch im Rostocker Rathaus, geradezu zuwanderungsfanatische Überzeugungstäter, die keine Gelegenheit auslassen, die Fahne der „Willkommenskultur“ in die Höhe zu recken. Und weil im Hinblick auf Asylanten künftig eher noch verstärkt auf dezentrale Unterbringung gesetzt werden soll, schmilzt die so genannte Mobilitätsreserve, ein Mindestbestand an leerstehenden Wohnungen, immer mehr ab. Laut Mieterbund sollte diese Quote bei zumindest zwei Prozent liegen, weil bei fast jedem Umzug zeitweise zwei Wohnungen belegt werden. Der Wohnungsleerstand beim kommunalen Unternehmen Wiro betrug – Stand Juli – aber gerade einmal 1,4 Prozent; nicht viel besser sah es bei den Genossenschaften aus.

Die NPD fordert die ausschließlich zentrale Asylanten-Unterbringung, vornehmlich in stillgelegten Kasernen. Für deutsche Wohnungssuchende mit eher schmalem Geldbeutel jedenfalls dürfte die Situation in Rostock keineswegs leichter werden (siehe hier). Asylansturm und Wohnungsfrage sind auf dem ohnehin angespannten Markt in der HRO nicht mehr länger voneinander zu trennen.

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