Der Kinderschänder von Schwerin kann in drei Jahren wieder draußen sein

Er bediente sich seiner Vertrauensstellung als Manager des Schweriner Vereins „Power for kids“, um in 53 Fällen Kinder und Jugendliche sexuell zu mißbrauchen. Einen siebenjährigen Jungen hat er zehn Mal vergewaltigt.

Dafür wurde er vom Landgericht Schwerin nun zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Das klingt härter, als es ist, weil Freiheitsstrafen in beliebiger Höhe bereits nach der Hälfte der veranschlagten Zeit zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Schon werden aus 6 Jahren 3. Die Voraussetzungen für eine solche Haftverkürzung sind, daß es sich um einen Ersttäter handelt – das ist hier der Fall – und daß „die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, daß besondere Umstände vorliegen“.

Da die Neigung zum Kinderschänden heute als „psychische Störung“ gilt, für die der Betreffende nichts kann, stehen die Chancen des Schweriner Kindervergewaltigers sehr gut.

Nicht nur auf Bewährung nach drei Jahren, sondern auch auf Freigang und offenen Vollzug innerhalb der Zeit, in der er tatsächlich inhaftiert ist. „Inhaftiert“ kann aber auch heißen: Draußen leben und im Gefängnis schlafen. Darauf wird es wohl hinauslaufen.

Schon jetzt arbeitet die so genannte BRD-Rechtsordnung an seiner Rehabilitierung, indem sie verbietet, seinen vollen Namen zu nennen. Man darf nur „Peter B.“ sagen. Damit er später im Berufsleben keine Nachteile erleidet. Wie fürsorglich.

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