Landesverfassungsgericht: Caffier verletzte die Rechte der NPD-Abgeordneten

Schon im Eilverfahren war Innenminister Caffier mit dem Ansinnen gescheitert, den NPD-Landtagsabgeordneten eine Inspektion des Erstaufnahmelagers für Asylanten in Nostorf-Horst zu verweigern.

Jetzt hat das Landesverfassungsgericht in der Hauptsache entschieden und festgestellt, dass Caffier seinerzeit die Selbstinformations-und Kontrollrechte der nationalen Volksvertreter aus den Artikeln 22 und 40 der Landesverfassung verletzt hat.

Mit anderen Worten: Er hat die Verfassung gebrochen, die zu schützen er vorgibt. Bei einem Wendehals mit Ost-CDU-Vergangenheit  keine allzu große Überraschung. Den Wegfall der DDR-Verfassung hat er ja mit bemerkenswerter Leichtigkeit bewältigt. Blitzschnell gelang der Übergang zu Grundgesetz und später der Landesverfassung. Aber vielleicht nicht all zu gründlich.

Caffier, so das Gericht, verkannte das Gewicht der das Begehren der NPD-Abgeordneten verfassungsrechtlich tragenden Aspekte. Der Anspruch der Parlamentarier hätte nicht losgelöst vom Einzelfall allein wegen der von ihnen inhaltlich vertretenen Auffassungen ausgeschlossen dürfen.

Caffier schrieb mal Zukunft mit C. Wir wissen nicht, wie er „Verfassung“ schreibt. Mit F, W oder Pf?

Jedenfalls hat er keine Ahnung. So einer tritt nun in Karlsruhe als Hüter des Grundgesetzes auf und fordert ein NPD-Verbot. Den Schutz der verfassungsrechtlichen Ordnung könnte er leichter haben. Er muss nur zurücktreten. Damit verringerte sich die Wahrscheinlichkeit von Verfassungsbrüchen erheblich.

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