Ist Abschiebung ein Angriff, gegen die sich ein Asylant mit dem Messer „wehren“ darf?

In Bad Doberan attackierte ein 20-jähriger Asylant die Polizisten, die bei seiner Abschiebung mitwirken sollten, mit einem Messer , wobei er sich ungeschickter Weise auch noch selber ein wenig aufschlitzte.

Die Ostseezeitung und das Schweriner Innenministerium nehmen den Vorfall auf die leichte Schulter. In seiner Ausgabe vom 06.05.2016 wählt die Lokalausgabe des Blattes die Überschrift: „Asylbewerber wehrt sich mit Messer gegen Abschiebung“. Als ob der Ärmste das Opfer eines Übergriffs war und Grund gehabt hätte, sich zur Wehr zu setzen. In Wirklichkeit hat nur einer angegriffen, und zwar er. In keiner Weise befand er sich in der Defensive. Die Abschiebung war eine rechtsstaatliche Maßnahme, die er zu dulden hatte und gegen die es keine Notwehr gibt. Die Überschrift ist irreführend und geeignet, die Gewalttat zu verharmlosen. Auch so geht Medienmanipulation.

Auch im Innenministerium bemüht man sich, die Sache herunterzuspielen. Es komme schon mal vor, daß Personen, die zurückgeführt werden sollten, sich mit Gewalt widersetzten, beschwichtigte eine Sprecherin. Aber das sei nicht die Regel, und man führe da auch keine Statistik.

Alles halb so wild. Die Statistik wird stattdessen über Hakenkreuzschmierereien geführt. Angegriffene Polizisten und Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind wohl nicht so wichtig.

Der Messerstecher wurde übrigens nach Polen überstellt, wo er EU-Boden zum ersten Mal betrat. In der BRD ist er billig davongekommen. In Polen hingegen sollte er sich besser nicht einfallen lassen, gegen Polizisten mit der Waffe vorgehen zu wollen. Mit der Weichei-Mentalität, die bei uns gegenüber Ausländern herrscht, hat man dort wenig im Sinn.

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