Selbstmord oder Abschiebung – das darf sich jeder Asylbetrüger gerne frei aussuchen

Immer häufiger drohen Asylbetrüger mit Selbstmord, falls sie abgeschoben werden sollten. Da kann man nur sagen: Eure Entscheidung. Wir Deutschen lassen uns nicht erpressen.

In Tutow zum Beispiel gab in der Nacht zum Dienstag ein angeblicher Syrer vor, sich aus dem 4. Stock in die Tiefe stürzen zu wollen. Er saß schon rittlings auf der Balkonbrüstung. Seine Abschiebung war mehr als gerechtfertigt, weil er Europa zuerst im sicheren Spanien betreten hatte. Dort wird niemand verfolgt. Der falsche Flüchtling war nur hinter Wohlstand her.

Damit ihm bloß nichts passierte, wurde ein riesiges Aufgebot aus Polizei und Feuerwehr in den Einsatz geschickt. Die schönen Steuergelder, die dabei draufgingen. Dies ist ein freies Land. Wer sich unbedingt umbringen will, darf das. Selbstmord ist nicht strafbar.

Selbstmordattentate allerdings schon. Der Moslemextremist, der sich in Ansbach in die Luft sprengte, hatte schon lange vorher mit Selbstmord gedroht und sich auf diese Weise zwei Jahre lang seiner Abschiebung widersetzt. Die BRD-Behörden ließen sich weich kochen.

Das hätte anders laufen müssen. Wer im Asylverfahren Selbstmorddrohungen ins Spiel bringt, ist als potentieller Selbstmordattentäter anzusehen und gerade deshalb unverzüglich und kompromißlos aus dem Land zu schaffen.

Wenn er sich dann in seiner Heimat von der Welt verabschiedet, ist das seine Sache. Hauptsache, er gefährdet keine Deutschen.

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