Messer-Afghane bereicherte Torgelow

In der Nacht zum Mittwoch spazierte ein afghanischer „Flüchtling“ durch Torgelow und fuchtelte dabei wild mit einem Messer herum. Dabei handelte es sich nicht um ein Küchenmesser, sondern um die Art von Mordinstrument, die nach dem Waffengesetz verboten ist.( Quelle: Nordkurier, 28.7.2016).

Dabei traf er auf einen anderen Afghanen, mit dem er sich eine verbale Auseinandersetzung lieferte. Beinahe hätte es einen Afghanen weniger gegeben, ohne daß man die Schuld einem Deutschen in die Schuhe hätte schieben können.

Glücklicherweise kam die Polizei rechtzeitig vorbei und kassierte den Bereicherer des Torgelower Nachtlebens ein. Angeblich ist er psychisch gestört, so daß man ihn in die Klapsmühle verfrachtete.

Deswegen ist es aber immer noch gefährlich genug, in Städten, denen Asylanten zugewiesen wurden, im Dunkeln allein unterwegs zu sein. Als wir Deutschen noch unter uns waren, ging das. Jetzt, in der bunten „Flüchtlings“-Republik, gehören ein wehrhafter Hund oder legale Waffen zur Grundausstattung des deutschen Spaziergängers.

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