Sexueller Mißbrauch von Kindern darf niemals verjähren

Nachdem eine Straftat verjährt ist, kann der Täter nicht mehr belangt werden. Selbst wenn er mit der Vergewaltigung eines Kindes prahlt, in Talkshows auftritt und Interviews gibt. Er wird nie ein Gefängnis von innen sehen. Er ist fein raus.

Am 15.12. des vergangenen Jahres hat ein Sexualverbrecher in Schwerin einen 11-jährigen Jungen vergewaltigt. Die Mindeststrafe für eine solche Tat, und das ist schon lachhaft, beträgt lediglich zwei Jahre.

Strafrechtlich liegt hier ein schwerer sexueller Mißbrauch eines Kindes vor. Die Verjährungsfrist beträgt 20 Jahre, wobei zu beachten ist, daß diese Frist erst ab dem 30. Geburtstag des Opfers zu laufen beginnt.

Insgesamt müssen also 39 Jahre vergehen, dann ist eine Strafverfolgung des Täters nicht mehr möglich. Er soll, Beschreibungen zu Folge, zum Zeitpunkt des Verbrechens um die 30 Jahre alt gewesen sein. Mit 69 bis 70 Jahren kann ihm nichts mehr passieren. Das ist ein Alter, in dem heutzutage die meisten Menschen noch einigermaßen gesund und aktiv sind.

Es darf nicht sein, daß Kindervergewaltiger auf diese Weise davonkommen und einen ruhigen Lebensabend genießen dürfen. Nicht in einem Staat, in dem über 90-jährige SS-Sanitäter vor Gericht gezerrt werden.

Deshalb fordert die NPD: Sexualstraftaten gegen Kinder dürfen niemals verjähren!

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