Kuschelurteil für marokkanischen Asylkriminellen

Wenn man Achmet Ben S. heißt und aus Marokko kommt, darf man sich in Deutschland so einiges leisten. Sachbeschädigung, Beleidigung ,Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – bei solchen Vorwürfen kann ein deutscher Angeklagter froh sein, wenn er mit Bewährung davon kommt.

Achmet Ben S., der sich wegen dieser Delikte vor dem Amtsgericht Pasewalk verantworten mußte, schnitt da besser ab. Das Verfahren wurde eingestellt, gegen eine Geldauflage in Höhe von sage und schreibe 120 Euro. (Quelle: Nordkurier, 24.9.2016). Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Die Schwere der Schuld, so das Gericht, stünde dem nicht entgegen. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Diebstahl, Beleidigung und Sachbeschädigung werden eben nicht so eng gesehen, wenn der Täter als „Flüchtling“ auftritt.

So etwas nennt man wohl Ausländerbonus. Es wird nicht empfohlen, sich als Deutscher in Marokko so aufzuführen, wie es Ahmet Ben S. in bei uns fast straflos durfte. Manche Länder haben noch Selbstachtung und lassen sich nicht alles gefallen.

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