Kindeswohl: Vorsorge-Untersuchungen zur Pflicht machen!

Im Vergleich der Jahre 2007 und 2015 gab es einen prozentualen Anstieg bei den wahrgenommenen Vorsorge-Untersuchungen für Kinder. Das geht aus einer aktuellen Statistik des Landesamtes für Gesundheit und Soziales hervor. Dennoch bleibt „Luft nach oben“, zumal die Teilnahme nach wie vor freiwillig ist. Die NPD vertritt auch hierbei einen klaren Standpunkt.

Meldung von Vorsorge-Untersuchungen aus der Servicestelle des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) M-V (Angaben in %)

  2007 2015
U 3 (zw. 4. und 5. Lebenswoche) 95,5 99,0
U 4 (zw. 3. und 4. Lebensmonat)   95,5  98,7

U 5 (zw. 6. und 7. Lebensmonat)

92,8 97,7
U 6 (zw. 10. und 12. Lebensmonat) 93,2 95,1
U 7 (zw. 21. und 24. Lebensmonat)  88,2  92,8
U 8 (zw. 46. und 48. Lebensmonat)  81,4  89,7
U 9 (zw. 60. und 64. Lebensmonat –Vorsorge vor der Einschulung) 81,3  85,4
    Quelle: Landtags-Drucksache 6/5934 

 

Wie aus der Übersicht unzweideutig hervorgeht, gibt es beim Vergleich beider Jahre zwar einen prozentualen Anstieg bei den wahrgenommenen Vorsorge-Untersuchungen. Andererseits nimmt die Beteiligung mit zunehmendem Alter der Kinder ab.

Mit dem Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vor acht Jahren wurde eine Servicestelle beim LAGuS eingerichtet. Deren Aufgabe besteht darin, die Teilnahme an den Vorsorge-Untersuchungen U3 bis U9 zu begleiten.

Die Verantwortlichen haben die Möglichkeit, die Eltern mit Erinnerungsschreiben auf die jeweils ausstehende Untersuchung hinzuweisen.

Noch ist die Beteiligung an den Vorsorge-Kontrollen allerdings freiwillig.

Die NPD hingegen hat bereits im Mai 2007 eine verbindliche Durchführung der Früherkennungs-Untersuchungen auf Landesebene gefordert. Auf diese Weise kann der Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Mißbrauch und Mißhandlung maßgeblich verbessert werden.

Dazu legte die nationale Opposition einen Gesetzentwurf vor (http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/25390/drittes-gesetz-zur-%c3%a4nderung-des-gesetzes-%c3%bcber-den-%c3%b6ffentlichen-gesundheitsdienst-im-land-mecklenburg-vorpommern-gesetz-%c3%bcber-den-%c3%b6ffentlichen.pdf).

Und möglicherweise bringt ja in der Wahlperiode 2016/21 eine Landtags-Fraktion eine gleich- oder ähnlichlautende Initiative auf die Tagesordnung, wobei sich im Fall eines solchen lichten Moments erneut sagen ließe: NPD wirkt!  

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