30 Millionen Euro Entschädigung für BRD-Opfer – leider nicht für Horst Mahler, sondern für Schwule

Interessant, interessant. Die BRD gibt zu, dass sie Bürgern Unrecht angetan und sie in ihrer Menschenwürde verletzt hat, weswegen jetzt beabsichtigt ist, die Betroffenen zu entschädigen.

Wunderbar, könnte man da sagen. Endlich haben sie begriffen, dass Meinungsdelikte wie Volksverhetzung eines Rechtsstaates unwürdig sind. Die politischen Häftlinge werden entlassen, ihre Verfolger bestraft – wer hätte damit noch gerechnet.

Aber natürlich sind es nicht die Andersdenkenden, die von dem plötzlichen, mit völlig untypischer Selbstkritik verbundenen Kurswechsel der Obrigkeit profitieren, sondern die Schwulen, denen bis 1969 der § 175 des Strafgesetzbuches das Leben weniger bunt gestaltet hat, als es heute ist. Sexuelle Kontakte unter Männern waren bis dahin verboten und konnten mit Gefängnis bestraft werden, übrigens auch unter einer Bundesregierung mit SPD-Beteiligung. Noch 5000 dieser BRD-Opfer soll es geben. Bei einer Entschädigungssumme von 30 Millionen Euro hat jeder von ihnen im Durchschnitt 6000 Euro zu erwarten.

Was der heutige SPD-Justizminister Maas dazu sagt, wäre völlig richtig, wenn man den § 175 durch den § 130 Strafgesetzbuch ersetzte( Volksverhetzung).

Maas sagte: “Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat. Der § 175 war von Anfang an verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde.“ (Quelle: Huffington Post, 8.10.2016).

Wo bleibt die Entschädigung für Horst Mahler und so viele andere politisch Verfolgte?

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