Abteilung Schadenfreude: „Flüchtlingshelfer“ müssen mit ihrem eigenen Geld für Asylanten aufkommen, bis zur Privatinsolvenz.

Es ist leicht in der BRD, ein Gutmensch zu sein. Man fordert einfach lauter Wohltaten für die armen „Flüchtlinge“ und lässt sich für so viel Moral als Heiliger feiern. Sprüche reichen. Der eigene Geldbeutel bleibt zu. Bezahlen dürfen immer andere.

In Hessen läuft das für einige Ausländerfreunde jetzt  in einer Weise ab, die sie nicht erwartet hätten. Dort hatte die Landesregierung im Jahre 2013 die Bedingungen gelockert, unter denen die Angehörigen syrischer „Flüchtlinge“ nach Deutschland nachgeholt werden durften. Es blieb aber für die bereits im Lande ansässigen Syrer die Verpflichtung, für den Unterhalt der Nachzügler aus ihrer Familie aufkommen zu müssen.

Für die meisten wäre das kein Problem gewesen. Schließlich gehören sie der Oberschicht an und konnten sich ja auch die Reise und die Schlepperbande leisten. Doch ist es natürlich angenehmer, doofe Deutsche zu finden und sie nach Strich und Faden auszunutzen.

Selbige meldeten sich auch, als die hessische Regierung Leute suchte, die die Patenschaft für Syrer übernehmen sollten, welche im Rahmen des Familiennachzuges einreisen durften. Konkret handelte es sich dabei um eine Bürgschaft. Die Paten unterschrieben eine Erklärung, in der sie zusicherten, den Staat von Kosten für die Nachzügler frei zu halten. Dabei wurde ihnen aber versichert, daß das Ganze reine Formsache sei. Kein Grund zur Besorgnis.

Das gefiel den multikulturellen Maulhelden. Den Schutzherren der Verfolgten und Enterbten spielen, und keinen Pfennig dazu bezahlt.

Davon kann mittlerweile keine Rede mehr sein. Die Rechtslage hat sich geändert. In dem neuen Integrations- und Aufenthaltsgesetz ist geregelt, dass Verpflichtungserklärungen, die vor August 2016 abgegeben wurden, nicht etwa erlöschen, sondern noch 3 Jahre lang gültig sind.

Die unfreiwilligen Zahlmeister müssen dem Land nicht nur die Kosten erstatten, die vom syrischen Familiennachzug bisher verursacht wurden, sondern auch noch für dessen künftigen Lebensunterhalt aufkommen.

Einige bekamen schon Rechnungen im hohen fünfstelligen Bereich zugestellt. Das ist gelebte Ausländerfreundlichkeit!

Bisher zieht die hessische Landesregierung das durch. Leider ist aber zu befürchten, daß sie vor dem Geheule, Gezeter und Gewinsel der Gutmenschenorganisationen, die Kirchen voran, schließlich doch in die Knie gehen wird.

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