Ein windelweicher AfD-Antrag

„Familien durch Darlehen gezielt fördern“ lautet der Titel eines Antrages, den die AfD-Fraktion im  Schweriner Landtag kürzlich eingereicht hat. Was im ersten Moment auf einen kräftigen Sturmwind hindeutet, entpuppt sich letztlich als laues Lüftchen.

Laut Antrag soll an Eltern nach der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes ein zinsfreier Kredit von bis zu 5000 Euro ausgereicht werden. „Die Rückzahlungsverbindlichkeit wird mit der Geburt eines zweiten Kindes in Höhe eines Drittels erlassen. Mit dem dritten Kind entfällt die Rückzahlung vollständig“, heißt es in dem Vorschlag weiter.

Für wen aber soll die familienpolitische Maßnahme gelten? Auch hierüber gibt der AfD-Vorstoß näheren Aufschluß: Von den Krediten sollen Eltern profitieren, „die seit mindestens fünf Jahren Bürger Mecklenburg-Vorpommerns sind“.

Spätestens jetzt reiben sich volksbewußte Deutsche verwundert die Augen. Ausländer mit doppelter Staatsbürgerschaft oder auch eingebürgerte Personen, die jetzt Inhaber eines BRD-Passes sind und ihren Wohnsitz seit mindestens einem halben Jahrzehnt in M/V haben, wird’s hingegen eher erfreuen: Denn sie würden laut der Vorlage im Falle einer Familiengründung ebenso in den Genuß der Darlehen kommen.

In der Antragsbegründung  ist zwar die Rede von der Rückkehr „zu einer positiven Bevölkerungsentwicklung“, die nicht durch Zuwanderung aus dem Ausland ausgeglichen werden dürfe. Doch entscheidend ist nun einmal der Beschlußtext.

Die familienpolitischen Maßnahmen der NPD, zu denen im übrigen auch die Ausreichung von Ehekrediten gehört, beziehen sich dagegen ohne Wenn und Aber auf das deutsche Volk (siehe unter anderem hier).

Hierin unterscheiden sich die Nationalen fundamental von den anderen Parteien des Berliner Kartells – auch von der AfD, deren eben beschriebener Antrag aus volkspolitischer Sicht als windelweich eingestuft werden muß.

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