Mord und Vergewaltigung sind gute Asylgründe

Wenn der Asylantrag als völlig aussichtslos abgelehnt wurde und die Abschiebung droht, gibt es immer noch eine Trumpfkarte, die man aus der Tasche ziehen kann.

Die Todesstrafe. Wem die im Heimatland droht, und sei es noch so verdient, den schiebt die weichherzige BRD nicht ab. Wie das mit der offiziellen Begeisterung für die Nürnberger Prozesse zu vereinbaren ist, die mit massenhaften Hinrichtungen endeten, bleib allerdings das Geheimnis der herrschenden Volksbelehrer.

Allerdings reicht es nicht, dass der Herkunftsstaat die Todesstrafe lediglich in seinem Gesetzbuch stehen hat. Der Asylant muss auch ein entsprechendes Verbrechen begangen haben.

Und solche Taten gestehen abgelehnte Asylanten mittlerweile reihenweise. Schätzungen des Deutschen Richterbundes zufolge sind mehrere 1000 Fälle zu erwarten. (Quelle: BR 24 online, 17.7.2017).

Der Trick: Zuerst schickt man die Selbstbezichtigung an die Staatsanwaltschaft. Die muss erst einmal ermitteln. Solange das Verfahren dauert, kann der Betreffende im Lande bleiben. Eine möglicherweise anstehende Abschiebung wird ausgesetzt.

Da das Geständnis das einzige Beweismittel ist und der Sachverhalt in Syrien oder Afghanistan wegen der dortigen chaotischen Verhältnisse nicht aufgeklärt werden kann – diese Kapazitäten besitzen die Justizbehörden gar nicht -, muss der Asylforderer seine Aussage einfach nur zurückzuziehen, und die Sache wird eingestellt.

Mittlerweile befindet sich der selbsternannte Mörder und Vergewaltiger aber schon so lange in Deutschland, daß weinende Pfaffen eine Abschiebung für unmenschlich halten. Für Politiker und Ausländerbehörden ist das Befehl.

Verbrechen lohnt sich eben doch, zumindest in der BRD, wenn man Asyl haben will.

Print Friendly, PDF & Email
Teile diesen Artikel
Zurück