390 000 Syrer dürfen ihre Familien nachholen

Wie die „Bild“-Zeitung vom 29.August berichtet, sind im Jahre 2015 rund 70 000 Anträge von „Flüchtlingen“ auf Familienzusammenführung bewilligt worden, 2016 etwa 100 000 und im ersten Halbjahr 2017 circa 60 000, meist zugunsten von Syrern und Irakern.

Das Blatt zitiert einen internen Bericht, der die Anzahl der Syrer, die berechtigt wären, Familienangehörige nachzuholen, auf 267 500 Personen beziffert. Und das nur aufgrund der Asylentscheidungen aus den Jahren 2015 und 2016. Ab dem 17.3.2018 erhöhe sich dieses Potential um derzeit 120 000 Fälle.

Insgesamt wären das 390 000 Syrer mit der Lizenz zum Nachholen ihrer Sippschaft. Die nächste Araber-Million wartet also schon. Sie muss sich nur noch bis zur Bundestagswahl gedulden.

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