Tränen schlagen Ausländerrecht: Heul-Asylantin darf in Deutschland bleiben

Im Jahre 2010 schlich sich eine palästinensische Familie aus dem Libanon nach Deutschland unter dem Vorwand, eines der Kinder einer Heilbehandlung unterziehen zu wollen.

Kaum waren sie da, gaben sie sich als Flüchtlinge aus und wollten bleiben. Da im Libanon keine Palästinenser verfolgt werden, war das ein Witz. Die Sippe hätte sofort abgeschoben werden müssen.

Trickreich und dank feiger BRD-Behörden konnte sich der Clan aber in Deutschland halten. Immer wieder wurden befristete Duldungen erteilt.

Als die Abschiebung doch langsam unvermeidlich wurde, schaffte es die Tochter der Familie, Reem S. , in eine Talkshow, wo sie auf Angela Merkel traf und medienwirksam Tränen vergoss, weil sie noch keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatte.

Die hat ihr die Stadt Rostock jetzt erteilt. Samt ihren Angehörigen. Tränen schlagen Gesetze. Aber Vorsicht: Das klappt nur bei Ausländern! Ein deutscher Hartz-IV-Empfänger, der im Jobcenter anfängt zu heulen, fliegt sofort raus.

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