Gefängnis für 88-jährige wegen Meinungsdelikt – freie Bahn für tschetschenischen Mörder

Wieder einmal ist Ursula Haverbeck wegen des Vorwurfs der Holocaustleugnung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Diesmal vom Amtsgericht Tiergarten zu sechs Monaten. Im August hatte das Landgericht Verden zwei (!) Jahre verhängt.

Die BRD sperrt auch Greisinnen weg, wenn sich dadurch unerwünschte Meinungsäußerungen unterdrücken lassen. Bei kriminellen Zuwanderern ist man da wesentlich großzügiger.

Zum Beispiel im Falle des Tschetschenen Ilyas A.

Seine Asyl-und Verbrecherkarriere gestaltete sich folgendermaßen:

  • Im November 2012 mit der Familie aus Polen eingereist und Asyl beantragt.

  • Im Januar 2014 nach Polen abgeschoben, wie es das Dublin-III-Abkommen verlangt. Aber erst nach einem Jahr!

  • Im September 2014 wieder in Deutschland. Neuer Asylantrag. Er erhält eine Duldung bis August 2015. Dreistigkeit zahlt sich aus in der BRD.

  • Sein Dank: Jede Menge Straftaten von April bis Juni 2015. Diebstähle von Handys und Fahrrädern. Raubüberfälle, deren Opfer Seniorinnen waren. Die älteste zählte 98 Jahre.

  • Im September 2015 wurde er für diese Gewalttaten zu einer niedrigeren Haftstrafe verurteilt als Ursula Haverbeck: 18 Monate.

  • Doch im Dezember 2016 entließ man ihn schon wieder in die Freiheit.

  • Die er nutzte, um am 5.9.2017 in Berlin eine Frau zu erwürgen. (Quelle: Bild-Zeitung vom 17.10.2017.

Wetten, dass er früher freikommt als Ursula Haverbeck?

Print Friendly, PDF & Email
Teile diesen Artikel
Zurück