Kein Rummelplatz-Vergnügen für politisch Verdächtige

Wer in der DDR Westjeans trug, Westfernsehen einschaltete, nicht in die SED oder wenigstens eine Blockpartei eintreten wollte oder gar einen Ausreiseantrag stellte, war politisch verdächtig.

Er wurde schikaniert und verlor oftmals sogar seinen Arbeitsplatz. Allerdings wäre nicht einmal die SED auf den Gedanken gekommen, politisch Andersdenkenden zu verbieten, ihren Kindern auf dem Rummelplatz ein Stofftier an einer Jahrmarktsbude zu schießen.

In diesem Staat geschieht das schon. Zuerst versandte der von einer Ex-SED-Genossin geleitete Landkreis Vorpommern-Greifswald Bescheide an politisch Verdächtige – NPD-Mitglieder, Reichsbürger und generell Leute, von deren Linientreue der Geheimdienst nicht überzeugt ist – in denen ihnen der Kleine Waffenschein entzogen wurde.

Sie dürfen keine Gas-oder Schreckschusspistolen mehr mit sich führen. Offenbar sollen Kritiker des herrschenden Systems wehrlos sein. Vielleicht, damit man sie gegebenenfalls einkassieren und nach Bautzen bringen kann.

Das wurde dann noch in der Weise verschärft, dass sie Gas-oder Schreckschusspistolen noch nicht einmal besitzen dürfen. Es ist ihnen auch verboten, eines der harmlosen Luftgewehre, wie sie auf Rummelplätzen an Schießbuden Verwendung finden und die maximal auf zwei Meter Entfernung treffen können, auch nur anzufassen.

Strafandrohung: Drei Jahre Gefängnis. Vermutlich wimmelt es bald auf Jahrmärkten von Spitzeln, die aufpassen, wer sich den Schießbuden nähert und ob derjenige ideologisch zuverlässig ist.

Die NPD-Fraktion bringt diesen Skandal im Kreistag zur Sprache. Falls die herrschenden Blockparteien auf der Suche nach Ideen sein sollten, wie sie politische Gegner noch mehr diskriminieren können – es gibt da noch die Nürnberger Gesetze. Darauf läuft es wohl hinaus.

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