Schadenfreude: Staat muss ehemaligen SS-Sanitäter Haftentschädigung zahlen

Von Anfang an war das Verfahren vor dem Landgericht Neubrandenburg gegen einen 97-jährigen, schwer kranken und dementen ehemaligen SS-Sanitäter ein ebenso sinnloses wie bösartiges Unterfangen. Greise zu jagen wegen Taten, die mehr als 70 Jahre zurückliegen, nur um das antifaschistische Mütchen zu kühlen und Punkte bei bestimmten Kreisen zu machen, dient sicher nicht der Gerechtigkeit.

Es kann nur als grotesk bezeichnet werden, dass die Verteidigung bei einem fast Hundertjährigen gezwungen war, dessen Verhandlungsunfähigkeit immer wieder durch neue Gutachten beweisen zu müssen. Als ob das nicht auf der Hand gelegen hätte.

Nachdem das Verfahren nun wegen des Gesundheitszustandes des alten Herrn eingestellt wurde, hat sein Rechtsanwalt Entschädigung wegen unschuldig erlittener Haft beantragt, was das zuständige Gericht auch genehmigt hat.

Einziger Wehrmutstropfen: Die rechthaberische BRD-Justiz gewährt nur 25 Euro Entschädigung pro Hafttag. Sozusagen zur Strafe dafür, dass man ihr einen Irrtum nachgewiesen hat. Davon werden dann auch noch die Aufwendungen für die Knastverpflegung abgezogen. Das ist extrem schäbig.

So kommen leider nur 600 Euro zusammen. Aber immerhin, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die BRD muss einen ehemaligen SS-Mann entschädigen wegen unschuldig erlittener Haft!

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