Wir haben‘s ja: Fast fünf Millionen jährlich für unbegleitete minderjährige Ausländer – allein in Rostock!

Auch die Verwöhn-Kuren für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) entpuppen sich letztlich als gewaltiger Kostenfaktor. So rufen allein die 118 umA, die derzeit in Rostock betreut werden, jährliche Belastungen in Höhe von nahezu fünf Millionen Euro hervor. Das ergibt sich aus einer Anfrage der NPD.

Die Hege und Pflege nur eines umA schlägt mit monatlichen Kosten von ungefähr 3500 Euro zu Buche. Am 6. März 2018 hielten sich in Rostock 118 unbegleitete minderjährige Ausländer auf; 36 Prozent von ihnen sind Afghanen, 26 Prozent Syrer, gefolgt von Somaliern (16 %), Sudanesen und Eritreern (jeweils 7 %).

Die jährlichen Gesamtaufwendungen von fast fünf Millionen trägt nicht die Hansestadt, sondern der überörtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe, also das Land – was eher ein schwacher Trost ist, da auch hier die Steuersklaven in „Mutti“ Merkels Willkommens-Republik zur Kasse gebeten werden. Doch zahlen die meisten von ihnen die Gelder bestimmt genauso gern wie jene zur Aufrechterhaltung der  Mästungsstation für Lücken-Medien, besser bekannt unter dem Namen GEZ.

Altersfeststellung: alles geregelt – auf dem Papier

Aus der Antwort der Rostocker Verwaltung ergibt sich noch eine entscheidende Frage: Zählen wirklich alle als „umA“ geführte Personen zum Kreis der Minderjährigen? Auf dem Papier ist auch hier nahezu alles bestens geregelt: Der Betroffene hat an der Ermittlung der Altersfeststellung durch eine medizinische Untersuchung mitzuwirken – den rechtlichen Rahmen bilden die Sozialgesetzbücher I und VIII, das Aufenthaltsgesetz und auch die Röntgen-Verordnung.

Zur ärztlichen Begutachtung zum Zweck der Altersbestimmung gehören neben einer Untersuchung zur Beurteilung der körperlichen Reife eine Röntgenuntersuchung der Hand und der Zähne, eine visuelle Begutachtung oder eine Röntgen-Untersuchung des Gebisses und unter Umständen eine CT-Kontrolle der Schlüsselbeine.

Und die Praxis in Rostock? In den Jahren 2015, 2016 und 2017 ist laut Auskunft der Verwaltung „bei keinem Jugendlichen eine Untersuchung zur Altersfeststellung“ erfolgt. Stattdessen beließ man es offenbar bei einer „Alterseinschätzung“. Die Anfrage im Wortlaut ist hier einsehbar.

Wie die Tageszeitung Die Welt im November 2017 unter Berufung auf das Bundesfamilienministerium informierte, sind rund 43 Prozent der „Flüchtlinge“, die in der BRD als unbegleitete Minderjährige betreut werden, offiziell älter als 18 Jahre. Und so ist es gut möglich, daß sich auch aus den „umA“, die derzeit in Rostock  wohnen, problemlos eine Ü-18-Fußballtruppe formieren ließe.

Die NPD bleibt am Ball und wird für eine der nächsten Sitzungen einen Antrag einreichen, der das Thema „Altersfeststellung“ betrifft.

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