Regierungspräsidium billigt Wetzlarer Verfassungsbruch gegen NPD – eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Am 24.März dieses Jahres hätte der Wetzlarer Oberbürgermeister der NPD die Nutzung der Stadthalle gestatten müssen. Dazu hatte ihn das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluß verpflichtet.

Der SPD-Mann zog es aber vor, auf das Rechtsstaatsprinzip und den Grundsatz der Gewaltenteilung und damit auf die ach so teure Verfassung zu pfeifen.

Parteibuch bricht Grundgesetz – verfassungsfeindlicher geht es kaum noch.

Das Bundesverfassungsgericht zeigte aber wenig Realitätssinn, als es die für Wetzlar zuständige Kommunalaufsicht – das Regierungspräsidium Gießen – zur Prüfung des Sachverhalts und der Abgabe einer Stellungnahme aufforderte.

Was soll dabei schon herauskommen in diesem von Cliquen- und Seilschaften durchsetzten Staat, wo sich alle Krähen, ob rot oder schwarz, stets einig sind, wenn es um die Wurst geht?

Mit den windigsten Winkeladvokatentricks, die man sich nur denken kann, half das Regierungspräsidium dem SPD-Verfassungsfeind beim Herausreden.

Der Oberbürgermeister habe nicht etwa das Bundesverfassungsgericht mißachtet, nein, vielmehr habe er der NPD den Zugang zur Stadthalle „situationsbedingt im Dilemma“ verwehrt.

Wie tragisch. Wetten, daß die anhängigen Strafverfahren auch im Sande verlaufen?

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