Kinderehen und Frauenverachtung – was „Flüchtlinge“ so mitbringen
Im vergangenen Mai hatte das Oberlandesgericht Bamberg über die Wirksamkeit einer Ehe zwischen einer 14-jährigen Syrerin und ihrem volljährigen Cousin zu entscheiden. (Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4. August 2016) Das ist nicht nur Inzucht, sondern nach deutschem Recht auch verboten. Unsere Gesetze erlauben eine Eheschließung grundsätzlich erst mit 18 und in Ausnahmefällen mit 16 Jahren.