Das Versammlungsrecht aus dem Grundgesetz war für die Polizeiführung am 1. Mai in Greifswald kein wichtiger Grund!

80 Kameraden aus anderen Bundesländern wurden am 1.Mai von der Polizei daran gehindert, an der NPD-Demonstration in Greifswald teilzunehmen. Man schickte sie unter Bewachung zurück. Dabei berief sich die linksextremen Straßenblockierern sehr gewogene Staatsmacht auf die Corona-Verordnung, wonach Einreisen aus anderen Bundesländern untersagt waren. Allerdings sah die Verordnung Ausnahmen vor, die gegeben waren, wenn ein […]