Das Versammlungsrecht aus dem Grundgesetz war für die Polizeiführung am 1. Mai in Greifswald kein wichtiger Grund!
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80 Kameraden aus anderen Bundesländern wurden am 1.Mai von der Polizei daran gehindert, an der NPD-Demonstration in Greifswald teilzunehmen. Man schickte sie unter Bewachung zurück. Dabei berief sich die linksextremen Straßenblockierern sehr gewogene Staatsmacht auf die Corona-Verordnung, wonach Einreisen aus anderen Bundesländern untersagt waren. Allerdings sah die Verordnung Ausnahmen vor, die gegeben waren, wenn ein […]