|Archiv für‘Kreistag Mecklenburgische Seenplatte’

NPD nominiert Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuß

Alle fünf Jahre tritt an jedem Amtsgericht ein Ausschuß zusammen, um die Schöffen und Hilfsschöffen für die nächsten fünf Geschäftsjahre zu berufen. Zur Auswahl für dieses Ehrenamt stehen, so will es das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), grundsätzlich alle Deutschen, die mindestens 25 Jahre alt sind und länger als ein Jahr im Gerichtsbezirk wohnen.

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