B-Pläne durchsetzen und dadurch Wohnraum schaffen!

Bereits mehrfach thematisierten wir als NPD-Fraktion den akuten Wohnraummangel in unserer Gemeinde. Immer wieder haben wir dabei Lösungsansätze aufgezeigt. So zum Beispiel unsere Anträge auf Erlaß einer Wohnraumzweckentfremdungssatzung, zur Erstellung eines Mietenspiegels oder der Antrag auf einen Grundsatzbeschluß, daß Grundstücke vorrangig an Einheimische verkauft werden sollen.

Auf der März-Sitzung der Gemeindevertretung machte unsere Fraktion erneut einen Vorstoß mit folgendem Wortlaut:

Die Verwaltung wird beauftragt:

1. Ab sofort die Festsetzungen aus B-Plänen – hier vor allem die Auflagen im Hinblick auf die Genehmigung von Dauer- und Ferienwohnungen – stärker zu kontrollieren.

2. Festgestellte Verstöße umgehend beim Landkreis anzuzeigen und die jeweiligen Verfahren mit Nachdruck zu verfolgen.

3. Einen Aufruf zu verfassen, in dem an die Bürger in einererklärenden und verständlichen Form, in Bezug auf den Wohnraummangel in der Gemeinde, appelliert wird, sich als Eigentümer und Vermieter an Festsetzungen aus B-Plänen zu halten. Dieser Appell ist verbunden mit der Ankündigung, daß die Umsetzung von B-Plänen zukünftig stärker kontrolliert und Verstöße entsprechend schneller angezeigt werden. Der Aufruf wird innerhalb eines Monats nach Beschluß durch die Verwaltung verfaßt und auf der Internetseite der Gemeinde sowie im Kaiserbäder-Boten veröffentlich

4. Der Gemeindevertretung ab dem 01.04.2014 vierteljährlich einen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht:

– die Anzahl der Verstöße gegen Festsetzungen aus B-Plänen, die von der Verwaltung festgestellt wurden,

– welcher Art die jeweiligen Verstöße sind,

– wie viele dieser Verstöße beim Landkreis angezeigt wurden,

– gegen wie viele dieser Verstöße nach Sachstandsermittlung durch die Bauordnungsbehörde ein Verfahren eingeleitet wurde,

– sowie der Stand des jeweiligen Verfahrens.

5. Zu prüfen, inwieweit es der Gemeinde rechtlich möglich ist, eine eigene Wohnraumzweckentfremdungssatzung zu erlassen, um Verstöße gegen Festsetzungen aus B-Plänen stärker ahnden zu können. Sollte die Prüfung positiv sein, ist der Gemeindevertretung innerhalb von zwei Monaten ein solche Satzung als Beschlußvorlage vorzulegen.

Es ist geradezu lächerlich und wirkungslos, wenn die Gemeinde den Bau weiterer Ferienwohnungen durch Auflagen in B-Plänen verhindern will, diese Auflagen anschließend aber nicht umgesetzt bzw. ausreichend kontrolliert werden. Am Ende entstehen doch wieder Ferienwohnungen statt des dringend benötigten Dauerwohnraums für unsere Einwohner.

Darüber hinaus ergab eine Anfrage unserer Fraktion an die Gemeinde, daß es auf Grund fehlender Rechtsgrundlage weder eine Erfassung noch eine Ermittlung in Fällen von Wohnraumzweckentfremdung gibt. Diese Antwort zeigt, wie notwendig eine Wohnraumzweckentfremdungssatzung ist.

Obwohl es während der Debatte zu dem Antrag keine Widerrede gab, sondern im Gegenteil die Stoßrichtung und das angesprochene Problem mit all seinen Fakten von anderen Gemeindevertretern in ihren Wortbeiträgen eher bestätigt wurden, lehnte die Mehrheit unseren Antrag ab.

Diese ablehnende Haltung zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, die Mehrheitsverhältnisse in der Gemeindevertretung zu ändern und am 25. Mai die NPD – die Starke Stimme der Einheimischen – zu wählen!

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