Wohnraum für Einheimische schaffen und erhalten

Für die NPD-Fraktion war das Problem des Wohnraummangels eines der Antriebsmotivationen für den Antritt zur Gemeindevertreterwahl 2009 gewesen. So hieß es im damaligen Vorstellungsflugblatt:

„Wohnungsnot bekämpfen: Wir fragen uns, ob es einigen Lokalpolitikern nur darum geht, noch mehr zahlungskräftige Gäste auf die Insel zu bekommen und wir Insulaner im Gegenzug verdrängt werden. Seit Jahren gibt es nicht genügend Wohnraum in unserer Gemeinde, der dazu noch bezahlbar wäre. Wohneigentum ist aufgrund unverschämter Immobilien- und Grundstückspreise für den einfachen Bürger nahezu unerschwinglich. Wir fordern, genügend bezahlbaren Wohnraum für Einheimische zu schaffen.“


Diese Bildschirmschnappschüsse von Immobilienscout24 zeigen deutlich die Lage in den Kaiserbädern: 3 Wohnungsangebote zur Miete stehen 139 unverschämte Kaufangebote gegenüber. Kaufangebote mit horrenden Preisen, die sich kaum ein Einheimischer leisten kann.

Daran hat sich bis heute nichts geändert. Im Gegenteil: die Wohnungsnot wird durch die immer weiter um sich greifende Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen ständig verschärft. Aus diesem Grund haben die NPD-Gemeindevertreter im Mai einen Antrag eingebracht, der zum Ziel hatte, daß in Mecklenburg-Vorpommern wieder eine Wohnraumzweckentfremdungssatzung in Kraft tritt, wie es bis zum Jahre 2004 der Fall war. Wörtlich hieß es im Beschlußtext:

„Der Bürgermeister wird beauftragt:

1) sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, daß diese erneut eine Wohnraumzweckentfremdungsverordnung erläßt,

2) sich mit anderen Gemeinden, die auch in erheblichem Maße von der Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen betroffen sind, ins Benehmen zu setzen, um gemeinsam auf den Erlaß einer solchen Verordnung durch das Land hinzuarbeiten.“

Mit einer solchen Satzung wäre es dann möglich, Vermieter mit einem Bußgeld zu belegen, die ihre Wohnungen länger als drei Monate leer stehen lassen oder Wohnungen in Gewerberäume umwandeln bzw. abreißen. Mit dieser Satzung hätte die Gemeinde auch endlich eine Handhabe gegen jene, die gegen Auflagen aus Bebauungsplänen (B-Pläne) verstoßen und Ferienwohnungen betreiben, obwohl nur Wohnraum zur Eigennutzung oder Dauervermietung zugelassen ist.

Sicher klingt das im ersten Moment nach Eingriff in die Eigentumsrechte von Vermietern. Doch wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist, während einige Wenige sich nicht an Regeln halten und/oder nur an ihren Profit denken, muß der Staat Möglichkeiten zum Eingriff haben. Besonders angesichts der Tatsache, daß man bei manchen Miet- und Kaufobjekten in unserem Ort mittlerweile von spekulativen Leerstand sprechen muß. So gibt es Ferienwohnungen, die den gesamten Winter über leer stehen. Vereinzelt gibt es Ferienwohnungen, die so teuer sind, daß sie im Jahr nur wenige Male vermietet werden und ansonsten lediglich vom auswärtigen Besitzer zwei- bis dreimal für den Urlaubsaufenthalt genutzt werden.

In der Gemeindevertretung wurde der Antrag überraschenderweise nicht abgelehnt, sondern in den Bauausschuß verwiesen. Dort wurde er allerdings noch nicht behandelt, obwohl der Ausschuß bereits mehrere Male tagte.* Ein Schelm, wer böses dabei denkt! Die NPD wird an diesem Thema trotzdem unbeirrt dran bleiben, da die Wohnraumzweckentfremdungssatzung ein Mosaiksteinchen wäre, damit endlich mehr und vor allem bezahlbarer Wohnraum für einheimische Bürger und besonders Familien zur Verfügung steht.

* Der Antrag wird nun doch im Ausschuß behandelt, denn er ist auf der Tagesordnung der Bauauschußsitzung am 09.10.2013.

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