Bericht von der Sitzung des Kreistages am 29.03.2012 (Teil 1)

Angesichts der gravierenden Unterfinanzierung der Orchester- und Theaterlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern scheinen einige selbsternannte „demokratische Würdeträger“ das Schauspiel in die Kreistage des Landes verlagern zu wollen.

Diesen Eindruck nahmen zumindest viele Besucher von der gestrigen Sitzung des Kreistages Ludwigslust-Parchim mit. Aufgrund der Fülle der gestrigen Ereignisse werden wir die Geschehnisse in mehreren Artikeln in den kommenden Tagen darstellen.

Nach einer kleinen Gedenkminute für das verstorbene Kreistagsmitglied Werner Dyrba (Linke), begann das Trauerspiel mit der Genehmigung der Tagesordnung.

Denn unter den 29 Tagesordnungspunkten befanden sich wieder einmal drei Anträge der NPD-Fraktion (ferner jeweils ein Sachantrag der Linken und der Grünen sowie ein gemeinsamer Sachantrag von Linke/ Grüne/ FDP). Diese inhaltliche Dominanz der NPD-Fraktion scheint den Blockparteien immer mehr zu Mißfallen.

So nahm der Jugendhilfeausschußvorsitzende Erke (SPD) zu den NPD-Anträgen »Präsentation des „Bündnis für Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern“« sowie »Nachhaltige Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis« Stellung und behauptete, diese würden die Arbeit des Jugendhilfeausschusses direkt betreffen und dürften nach seiner Auffassung zuvor gar nicht im Kreistag behandelt werden. Diesen Standpunkt gab er – wie gewohnt – im Namen der „demokratischen“ Fraktionen ab. Für die NPD-Fraktion hielt Stefan Köster die Gegenrede.

Der Antrag zur Vorstellung des „Bündnis für Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern“ im Kreistag sei, so Köster, eine Notwendigkeit. Schließlich müßte jedes Kreistagsmitglied, wenn es seine Aufgabe ernst nimmt, ein Interesse daran haben, daß Projekte, an denen der Landkreis beteiligt ist, daß diese im Kreistag vorgestellt werden. Der Antrag zur nachhaltigen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis verfolge hingegen das Ziel, Schwachstellen in der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis aufzudecken und diese abzustellen.

Die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sieht zwingend vor, daß „die Beschlüsse des Kreistages im Rahmen der Jugendhilfe dem Entscheidungsrecht des Jugendhilfeausschuß“ vorgehen.

Er wies darauf hin, daß sich die Blockparteien immer häufiger der Lächerlichkeit Preis geben, da ihre Ablehnungsbegründungen zunehmend mit Unwissen gespickt seien. Im Gegensatz zu den Pseudodemokraten gehe es der NPD-Fraktion darum, die Situation für die Kinder und Jugendlichen im Landkreis zu verbessern und Mißständen zu begegnen.

Da klare und deutliche Fakten bei den Fraktionen von der CDU bis zu den Linken regelmäßig kein Gehör finden, wurde der Antrag gegen die Stimmen der NPD-Fraktion von der Tagesordnung abgesetzt.

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