Klare Worte gegen Bürgerabzocke in Südwestmecklenburg

Von Weihnachtsruhe und Besinnlichkeit konnte auf der letzten Sitzung des Kreistages Ludwigslust-Parchim nicht die Rede sein. Dies lag einerseits daran, daß die überwiegende Mehrheit der selbsternannten „demokratischen“ Fraktionen sich eine ordentliche Erhöhung der Fraktionsmittel genehmigten und anderseits an den Anträgen und Redebeiträgen der NPD-Kreistagsfraktion.

Doch zunächst der Reihe nach. Neben der Änderung der Geschäftsordnung, wodurch eine Erhöhung der Fraktionsmittel angestrebt wurde, war die NPD-Fraktion mit drei Anträgen auf der Tagesordnung gut vertreten.

Dies schien den selbstverliebten Etablierten ein deutlicher Dorn im Auge zu sein. Denn die Nationalen machten sich auf dieser Sitzung für eine Erneuerung der Entschließung des vorherigen Kreistages Ludwigslust gegen einen möglichen Braunkohleabbau in der Griesen Gegend um Lübtheen, für die Prüfung einer Zusammenlegung der Asylbewerberunterkünfte im neuen Großkreis sowie für eine Unterrichtung zum Energiekonzept des Großkreises stark.

Im Namen der „Pseudodemokraten“ beantragte der FDP-Fraktionsvorsitzende Heldberg zu Beginn der Sitzung, den Antrag der NPD-Fraktion „Kein Braunkohletagebau in der Griesen Gegend“ von der Tagesordnung zu nehmen. Er begründete dies mit dem weiterhin gültigen Beschluß des Altkreises Ludwigslust sowie des Landtages und der fehlenden Zuständigkeit des Kreises. Hiermit nahm er Bezug auf den Punkt „3“ des NPD-Antrages, mit dem die Kreisverwaltung den Kreistag „über die Planungen sowie den Planungsstand zur Umwandlung des Truppenübungsplatzes in einen Energiepark unterrichten sollte“ Zudem warf er der NPD-Fraktion Populismus vor, da diese nur Stimmung erzeugen wolle.

In der Gegenrede knöpfte sich Stefan Köster von der NPD-Fraktion den FDP-Fraktionsvorsitzenden vor. Kurz und knapp zeigte Köster auf, daß Heldberg weder von der Situation in der Griesen Gegend, die sich mit der beabsichtigten Schließung des Truppenübungsplatzes bei Lübtheen grundlegend ändern könnte, noch von den Planungen der Landesregierung für einen eventuellen Energiepark Kenntnis hatte. Zusammenfassend stellte das NPD-Kreistagsmitglied fest, daß die – von Heldberg – aufgeführten Gründe von absoluter Unwissenheit der wirklichen Lage gekennzeichnet seien und er lieber geschwiegen hätte, anstatt sich dermaßen peinlich vor dem Kreistag darzustellen. Gegen die Stimmen der NPD-Fraktion wurde der Antrag dennoch von der Tagesordnung genommen.

Nach einigen Vorlagen der Kreisverwaltung stand dann u. a. die Änderung der Geschäftsordnung zur Aussprache und Abstimmung. Durch die geplante Änderung sicherten sich die selbsternannten „demokratischen“ Fraktionen eine ordentliche Erhöhung der Fraktionsmittel. (von zuvor etwa 35.000,00 Euro jährlich auf nun rund 260.000,00 Euro jährlich!)

Nachdem bis zur Sitzung der Antrag von SPD, CDU, Die Linke, FDP und Grüne keine Beträge aufwies und somit unvollständig war, ließ die Fraktion „Die Linke“ die Katze aus dem Sack und präsentierte die Zahlen für die Finanzmittel, welche den Fraktionen ab 2012 zur Verfügung stehen sollen. Die genannten Antragsteller, mit Ausnahme der SPD, forderten einen monatlichen Sockelbetrag von 3.000 Euro je Fraktion plus 50,00 Euro für jedes Fraktionsmitglied.

Damit offenbarten sie ihr soziales Gewissen. Wenn es um eigene Pfründe geht, sind diese Damen und Herren nur sich selbst am nächsten. Völlig unverständlich erscheint hierbei das Abstimmungsverhalten des Einzelvertreters der Freien Wähler, Herrn Jens Prötzig. Dieser stimmte kommentarlos der Fraktionsmittelerhöhung und somit der Bürgerabzocke zu. Daß er hiermit offenbar zwar im Widerspruch zu seinen eigenen Wahlversprechen steht, nämlich sich gegen solches Gebaren zu wenden, scheint für ihn ohne Belang zu sein. Zuschauer spekulieren nun darüber, ob Herr Prötzig eventuell noch selber Nutznießer dieser Finanzpraktik werden wird. Sollen doch für die Fraktionen aus diesen Mittel her die Möglichkeit bekommen einen Fraktionsgeschäftsführer und ein Büro einzurichten. Warum der bisher Fraktionslose der Erhöhung zustimmte, erscheint den Beobachtern bisher absolut fraglich.

Einzig der Einzelvertreter Dr. Hinrichs und die Fraktion der NPD sprachen sich vehement gegen die Vorgehensweise und Selbstbedienungsmentalität der übrigen Kreistagsfraktionen aus. Zu Recht fiel die Äußerung, daß es sich um einen schwarzen Tag für das Ehrenamt handelte.

Der Vorsitzende der NPD-Fraktion, Andreas Theißen bezeichnete das Verhalten der überwiegenden Kreistagsmehrheit deutlich als Abzocke und wies daraufhin, daß sich durch die künftigen Kreisausgaben für die Fraktionen die Unsinnigkeit der sogenannten Kreisgebietsreform offen aufzeige. Tatsächlich wird ein Ehrenamt in einer derart großen Kreisfläche für kleine Fraktionen und einzelne Vertreter nur schwer zu bewerkstelligen sein. Die Kosten, die jetzt zusätzlich anfallen, lassen das einzige Argument der Landesregierung, nämlich die finanziellen Einsparungen, ins Nichts verfallen. Der „Laden BRD“ soll offenbar solange ausgeplündert werden, solange er noch etwas hergibt. Motto hierbei: „Alle, die was holen können, machen mit“.

Die Zeche zahlen wie immer wir, die kleinen Bürger. Daß dieser Beschluß aber nicht das Ende der Selbstbedienungsmentalität sein dürfte, darauf machte Stefan Köster aufmerksam. Denn bis Weihnachten will die Landesregierung noch eine neue Verordnung erlassen, wonach künftig vor allem für die Mitglieder in den Kreistagen höhere Aufwandsentschädigungen möglich sein sollen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung standen dann u. a. die zwei Anträge der NPD-Fraktion zur Diskussion.

In dem Antrag „Nachhaltige Energiepolitik im Landkreis Ludwigslust-Parchim“ forderten die Nationalen:

Der Landrat wird beauftragt, den Kreistag Ende Januar umfassend über die Strategie des Landkreises in Bezug auf die Errichtung von sogenannten Biogasanlagen zu unterrichten. Diese Unterrichtung soll auch die planungsrechtlichen Möglichkeiten auf kommunaler Ebene beinhalten, mit denen die Erweiterung oder der Neubau von Bioenergieanlagen gesteuert werden kann. Gleichzeitig sollen aber auch Gefahren bzw. Folgen der Auswüchse bei der Erzeugung von Energie aus Biomasse beispielsweise für die Artenvielfalt und Bodenstruktur berücksichtigt werden.

Hintergrund für diesen Antrag ist der rasante Anstieg von Biogasanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. 2003 waren es im Nordosten der BRD laut Statistischem Landesamt noch 31, im Jahr 2010 sage und schreibe 309 – eine Verzehnfachung binnen weniger Jahre! Das EEG (Erneuerbare-Energieneinspeisungs-Gesetz) löste einen regelrechten Boom bei der Errichtung dieser Anlagen aus. Der ursprüngliche Ansatz war nicht einmal verkehrt: Um Energie zu erzeugen, sollten Mähgut extensiv genutzter Flächen sowie Reststroh und –holz eingesetzt werden. Auch ging es um die sinnvolle Verwertung der Überkapazitäten von Gülle aus der intensiven Tierhaltung. Mittlerweile sind aber viele Bürger sowie Gemeinden mit der Biogasanlagenflut total überfordert und die Auswirkungen für die Umwelt unberechenbar.

Stefan Köster begründete den Antrag für die NPD-Fraktion und verwies auch auf einige wissenschaftliche Erkenntnisse sowie die Zuständigkeiten des Kreises. Die anderen Fraktionen interessieren sich offenbar für diese grundlegenden Probleme nicht und lehnten das NPD-Vorhaben bei Zustimmung durch die NPD-Fraktion und einiger Enthaltungen ab.

Mit dem nächsten Antrag „Prüfung einer möglichen Zusammenlegung der Asylbewerberunterkünfte in Ludwigslust und Parchim“ forderten die Nationalen:

1.      Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Zusammenlegung der Asylbewerberunterkünfte in Ludwigslust und Parchim möglich ist.
2.      Die Kreisverwaltung soll den Kreistag bis zu seiner nächsten ordentlichen Sitzung über die Möglichkeit einer Zusammenlegung der Asylbewerberunterkünfte unterrichten. Die Unterrichtung soll insbesondere auch die finanziellen Auswirkungen enthalten.

Andreas Theißen verwies in der Begründung, daß die bestehenden Asylbewerberunterkünfte in Ludwigslust und Parchim bekanntermaßen unausgelastet sind und eine mögliche Zusammenlegung daher  zu einer erheblichen Kosteneinsparung für den Landkreis bedeuten könnte. Da sich zudem die Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber des Landes ebenfalls im Landkreis befindet (Horst bei Boizenburg), könnten mit einer Verbundlösung nicht nur Kosten gespart, sondern auch die Situation für die Anwohner im Umfeld der Asylbewerberunterkünfte erheblich entspannt werden. Für diese sachlichen und selbstverständlichen Argumente war die Kreistagsmehrheit nicht empfänglich, weshalb sie den NPD-Antrag ebenfalls ablehnten.

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