Ärger mit der Müllabfuhr

Knatsch mit der Müllabfuhr gibt es in einigen Teilen des Alt-Landkreises Bad Doberan. Dirk Susemihl, NPD-Abgeordneter im Kreistag des Landkreises Rostock, bohrte mit einer Kleinen Anfrage nach.

Mittlerweile haben sie sich sogar in einer Bürger-Initiative mit dem Namen „Schildbürgerstreich Müllabfuhr“ zusammengeschlossen: In 23 Kommunen im Umland von Rostock gibt es ein handfestes Entsorgungsproblem. Das zuständige Unternehmen fährt in dem einen oder anderen Fall nicht mehr vor die Haustür. Aus Sicht der Verantwortlichen seien die Straßen zu schmal. Die Mindestbreite von 3,55 Metern, gefordert von der Berufsgenossenschaft, sei nicht gegeben. Und so müssen die Betroffenen Grundstückseigentümer ihre Abfalltonnen teils mehrere hundert Meter zu Sammelplätzen transportieren.

Wie Landrat Thomas Leuchert auf Nachfrage des NPD-Kreistagsabgeordneten Susemihl erklärte, „werden von ca. 34.000 anschlußpflichtigen Grundstücken mit ständiger Bewohnung ca. 190 Grundstücke über Bereitstellungsplätze entsorgt. Dies entspricht 0,3 % aller Grundstücke.“ Andererseits verbergen sich hinter dem Zahlenmaterial durchaus ernstzunehmende Einzelschicksale, zumal, wenn es sich um ältere Betroffene handelt. Auch sind die Müllgebühren nach der Abkehr von der grundstücksbezogenen Entleerung, vollzogen im Jahr 2009, nicht abgesenkt worden. Vielmehr bieten die „Drittbeauftragten“ für betroffene Grundstücke „einen Tonnendienst gegen privatrechtliches Entgelt an.“

Ortsplanerische Fehlleistungen – viele Straßen einfach zu schmal 

Martin Küppers, Abteilungsleiter Arbeitssicherheit bei der Berufs-Genossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, erklärte gegenüber regionalen Medien: „In Deutschland sterben jedes Jahr zwei bis drei Müllmänner bei der Arbeit. Die Entsorgungsfahrzeuge haben eine Maximalbreite von 2,55 Metern. Wir haben mit Blick auf den Unfallschutz festgelegt, daß links und rechts ein Sicherheitsabstand von einem halben Meter sein muß.“ Macht eine Gesamtbreite von 3,55 Metern.

Das, so Küppers, müßte eigentlich jedem Stadtplaner bekannt sein. Viele Straßen in den großteils nach der Wende gebauten Siedlungen sind aber schlichtweg zu schmal. Doch lassen sich die Bürger für die Fehlleistungen von Ortsplanern verantwortlich machen? Wohl kaum.

Auch und gerade die Interessen der betroffenen Bürger im Blick behalten

Im Ergebnis bleibt für die Betroffenen die Hoffnung, gegebenenfalls vor Gericht einen Sieg zu erringen. Im Fall einer Niederlage wären die Grundstückseigentümer von der „Kulanz“ von Landkreisverwaltung und Entsorgungsunternehmen abhängig. Dirk Susemihl stellte in diesem Zusammenhang die Frage, wie sich die Kreisverwaltung zu der vom Sprecher der Bürger-Initiative geäußerten Meinung positioniert, im Zuge der Müllentsorgung kleinere Entsorgungsfahrzeuge einzusetzen. Antwort: „Im Landkreis Rostock werden in der Zukunft sowohl die Angleichung der Systeme sowie eine Neuausschreibung der Leistungen und die Vereinheitlichung der Satzungen anstehen. In diesem Rahmen können die Vorschläge … einfließen.“

Weiter ist der Anfrage zu entnehmen, daß die Verträge mit den Entsorgungsunternehmen 2013 enden, wobei eine Verlängerungsoption gezogen werden kann. Ob sich die Firmen auf kleinere Fahrzeuge einlassen werden? Vermutlich werden sie „Rentabilitäts“-Gründe geltend machen (gemeint ist natürlich der Profit).

Letztendlich obliegt es dem Kreistag, über eine Neufassung und Vereinheitlichung der Satzungen der Alt-Landkreise Bad Doberan und Güstrow zu entscheiden. Ob die Abgeordneten dabei die Interessen auch und gerade der betroffenen anschlußpflichtigen Bürger im Auge behalten, ist abzuwarten. Die NPD jedenfalls bleibt auch in dieser Hinsicht am Ball.

Die vollständige Anfrage finden Sie hier.

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