Asoziale Demokraten: Kindergartenpass abgelehnt

Für ihre aus drei Sätzen bestehende Stellungnahme zum Antrag der NPD-Bürgerschaftsmitglieder, Birger Lüssow und David Petereit, zur Einführung eines Kindergartenpasses in der Hansestadt Rostock, ließ sich Sozialsenatorin Liane Melzer (SPD) eine Woche Zeit, die Ablehnung in der Bürgerschaftssitzung dauerte kaum 5 Minuten.

Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist bisher in der Hansestadt Rostock nur für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres kostenfrei. Es gibt jedoch Heranwachsende, die noch mit sechs oder sogar sieben Jahren eine Kindertagesstätte besuchen. Sie bzw. ihre Eltern müssen für eine Fahrt 1,20 Euro (Hin- und Rückfahrt 2,40 Euro) aufwenden.

Bei Besuchen weiter entfernter Spielplätze, Kultur- und Bildungsangeboten sowie Sehenswürdigkeiten, die nicht fußläufig zu erreichen sind, gibt es mehrere Möglichkeiten: Der eben genannte Kreis von Kindern kann wegen der für ihn entstehenden Kosten nicht an den Fahrten teilnehmen. Oder aber es entsteht für die betroffenen Eltern ein zusätzlicher Kostenaufwand.

In der Praxis wird deshalb in der einen oder anderen Kindereinrichtung versucht, Fahrten zu vermeiden. In einigen Stadtteilen sind die Angebote für Kinder allerdings äußerst begrenzt.
Die Lösung bietet ein Kindergartenpass, der durch die Einrichtungen für Kinder ausgestellt werden kann, die älter als 6 Jahre sind, um auf diese Weise allen Kindern die Vielfalt an Angeboten, die Rostock zu bieten hat, zugänglich zu machen.

Schulkinder hingegen haben die Möglichkeit ein stark ermäßigtes Schülerticket zu erwerben, welches natürlich auch außerhalb der Schulzeiten Gültigkeit besitzt.

Die NPD-Vertreter sehen darin eine soziale Ungerechtigkeit gegenüber den älteren Kindgartenkindern. Sie brachten einen Antrag ein, daß die Bürgerschaft sich gegenüber der Stadteigenen RSAG dafür ausspricht, daß allen Kindern, die in Rostock Kindertageseinrichtungen besuchen, durch die Ausstellung eines Kindergartenpasses die kostenlose Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglicht wird.

Ein Kindergartenpass sei nicht nicht erforderlich, da mit Gesetzesänderung zum 01.01.2011 Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß SGB II, SGB XII und BKGG für alle bedürftigen Kinder für eintägige Fahrten, Abschlussfahrten u. ä. über den jeweiligen Leistungserbringer wie Hanse-Jobcenter und Amt für Jugend und Soziales Fahrtkosten erstattet bzw. bereitgestellt würden, so die Ansicht von Melzer. Die übrigen Stadtvertreter schlossen sich an und lehnten den Antrag ab.

Obwohl Birger Lüssow nochmal betonte, daß es um alle Kinder geht, und nicht nur um jene aus einkommensschwachen Familien, die Benachteiligung trifft alle Schichten.

Die bestätigt sich inzwischen auch in einer ersten Reaktion einer Rostocker Mutter, welche bekundet:

„Die Idee einen Kindergartenpass einzuführen, finde ich sehr gut. Ich bin selbst Mutter von einem 6-jährigen Sohn. Häufig kann seine Gruppe keine Ausflüge machen, da vielen Eltern das Geld für die Fahrscheine fehlt. Und spontane Fahrten können erst garnicht statt finden. Ich selbst gehe zwar arbeiten, aber auf Dauer sind die Fahrscheine eine zusätzliche Belastung. Und die Rückerstattung der Fahrkosten, kann ich nicht in Anspruch nehmen, da ich erwerbstätig bin. Ich finde es schade das ein sehr gut und nützlicher Antrag abgelehnt wird, nur weil er von der NPD ist.“

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, wer weiß, vielleicht gibt’s ja bald einen „verbesserten“ Antrag aller Fraktionen. Er könnte „Kindergartenbesuchsbestätigung zur Fahrkostenbefreiung“ heißen und natürlich was ganz, ganz anderes beinhalten, als das was die NPD forderte.

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