Keine Sicherungsverwahrung für 33-fachen Kinderschänder!

Vor dem Landgericht Schwerin stand jetzt ein Mann dafür vor Gericht, dass er im Frühjahr und Sommer 2014 10 Jungs im Alter von 6 bis 13 Jahren in 33 Fällen sexuell missbraucht hatte. Weitere Taten wurden gar nicht erst verhandelt. Die Opfer waren so traumatisiert, dass ihre Eltern ihnen den Stress eines Gerichtsverfahrens nicht zumuten wollten.

Der Schwerverbrecher hatte die Kinder auf Spielplätzen angesprochen, in seine Wohnung gelockt und dort vergewaltigt. Einigen zahlte er danach je 5 Euro Schweigegeld.

In der Gerichtsverhandlung erklärte er, all dies tue ihm „ganz doll leid“. Das wertete das Gericht als strafmildernd. Er habe damit ja Reue gezeigt. Zu seinen Gunsten wertete man auch noch, dass er ihn Internetkommentaren hart kritisiert worden war. Gegen solche unerwünschten Meinungsäußerungen wollte das Gericht ein Zeichen setzen.

Das tat es, indem es den Kinderschänder zwar zu 7 Jahren Haft verurteilte – relativ viel für BRD-Verhältnisse -. aber keine Sicherungsverwahrung anordnete. Obwohl er seit seinem 17. Lebensjahr schon drei Mal – jeweils zur Bewährung – wegen sexueller Übergriffe gegen Kinder verurteilt worden war, hält ihn das Landgericht Schwerin für therapierbar und ist fest entschlossen, ihn nach spätestens 7 Jahren wieder auf die Menschheit loszulassen. Dann ist er 31 und immer noch brandgefährlich. Allerdings wird ihm die Untersuchungshaft angerechnet. Und wenn ihn irgendein Psychoheini für geheilt erklärt, kann er schon relativ früh Freigang bekommen. Auch die Aussetzung eines Haftrestes zur Bewährung ist möglich. Schließlich hat er ja keine Ausländer rassistisch beleidigt, sondern „nur“ Kinder missbraucht.

Wozu ist die Sicherungsverwahrung eigentlich da, wenn nicht für solche Kindervergewaltiger? Datenschutz genießt er übrigens auch. Er darf nur „Philip M. aus Schwerin“ genannt werden. Wer seinen vollen Namen in die Öffentlichkeit bringen sollte, muss mit schärfster staatlicher Verfolgung rechnen. Ohne Bewährung und vielleicht mit Sicherungsverwahrung!

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