Ausschreitungen am 1. Mai – Polizei ermittelt gegen 56 Linksextremisten

Die Janusköpfigkeit der Linken ist sattsam bekannt; auf der einen Seite tönen ihre Parlamentarier von Demokratie und Pazifismus und auf der anderen Seite können und wollen sie ihre Antifa-Fußtruppen nicht von Gewaltexzessen und Randale abhalten. Das alte Spiel wiederholte sich auch am 1. Mai in Neubrandenburg: gegen 56 Linksextremisten laufen nun Strafermittlungsverfahren. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Stefan Köster (NPD) hervor. Doch es wurden längst nicht alle Straftaten konsequent verfolgt und geahndet.

Das Ziel der linken Ausschreitungen war die nationale Demonstration der NPD zum Tag der Arbeit. Mit illegalen Sitzblockaden und tätlichen Angriffen gegen Polizisten und Demonstrationsteilnehmer sollte die Veranstaltung verhindert werden. Über 800 Polizeibeamten gelang es nicht, die Lage unter Kontrolle zu bringen. Das lag aber nicht daran, dass die Polizei nicht fähig gewesen wären, sondern vielmehr daran, dass sie nicht durfte. Verantwortlich dafür war die Einsatztaktik ihrer Führung, die das Recht auf Versammlungsfreiheit nicht durchsetzen wollte. Dieser fahrlässige Kuschelkurs mit linksextremen Randalierer führte schließlich zu mehreren verletzten Beamten.

Versammlungsrecht nicht durchgesetzt

Trotz anderslautender Propaganda stellt das Blockieren eines genehmigten Demonstrationsaufzugs nach wie vor eine Straftat dar. Die Polizei hat als Exekutive die Pflicht derartige Straftaten zu unterbinden. Das tat sie in Neubrandenburg nicht. Stattdessen schickte sie „Konfliktmanager“ vor, die stundenlang auf die Kriminellen einquatschten, während nur wenige Meter weiter munter Straftaten verübt wurden. Dabei hätte ein beherzter Einsatz genügt, um die Störer in wenigen Minuten von der Straße zu tragen.

In Neubrandenburg handelte die Polizeiführung nach dem Prinzip, dass gegen strafbares Handeln erst vorgegangen werden dürfe, wenn die Täter zuvor mindestens dreimal höflich gebeten wurden, die Ausübung ihrer Straftaten doch bitte einzustellen. Unterdessen wurde die Fortdauer des Rechtsbruchs bewusst in Kauf genommen und damit die Verletzung gültiger Rechtsprinzipien zugelassen.

Rechtsfreier Raum für Linksextremisten

Anders als in der Antwort auf die Kleine Anfrage geschildert, kam es seitens der Linksextremisten auch zu Angriffen und Angriffsversuchen auf den Demonstrationszug und einzelne Teilnehmer. Während der Anreise überfielen 30 bis 35 Vermummte eine nationale Gruppe von sechs Männern und zwei Frauen in Stralsund. Ein Kamerad musste sich im Krankenhaus behandeln lassen, die anderen erlitten Blessuren. Auch im Nachgang kam es zu Anschlägen: am S-Bahnhof Rostock-Lichtenhagen wurden ein Mann und eine Frau attackiert und am Bahnhof in Teterow Reifen von vier Fahrzeugen zerstochen. Als Täter werden Rostocker Linksextremisten vermutet.

Angesichts solcher Taten verwundert es schon stark, dass sich die Landesregierung außer Stande sieht, detaillierte Informationen über die Szenezugehörigkeit der einzelnen Versammlungsteilnehmer festzustellen. Die Ereignisse belegen eindeutig, dass eine Vielzahl von Gewalt- und Straftaten durch linke Chaoten verübt wurde und dementsprechend auch in der Statistik aufgeführt werden müssen.

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