So trickreich wurde die nationale Demo in Hamburg verboten

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat das Verbot der in Hamburg angemeldeten nationalen Großdemonstration bestätigt.

Hauptsächlich mit diesen Argumenten, sinngemäß wiedergegeben:

Es drohten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schwere Krawalle, auch wenn nicht davon ausgegangen werden könne, daß der Demonstrationszug auf einen gewalttätigen Verlauf ausgerichtet sei.

Und ob ein Polizeinotstand bestehe, könne nicht beurteilt werden, weil in der Kürze der Zeit nicht festzustellen sei, warum andere Bundesländer nicht in der Lage seien, im Wege der Amtshilfe weitere Polizeikräfte zur Verfügung zu stellen. Dies ginge zu Lasten der Demonstrationsanmelder.

Damit ist das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Hamburg außer Kraft gesetzt. Artikel 8 des Grundgesetzes gilt nicht mehr.

Von nun an können mißliebige Versammlungen ganz leicht unterbunden werden.

  1. Schritt: Gewalttäter kündigen Krawalle an.
  2. Schritt: Die Stadt erklärt den Polizeinotstand.
  3. Schritt: Die Nachbarländer reagieren nicht auf die Bitte um Amtshilfe
  4. Schritt: Die Justiz sagt: Tja, da können wir auch nichts machen. Der Sachverhalt ist unaufklärbar. Zu wenig Zeit. Demo verboten!

Das auf diese Weise zustande gekommene Zusammenspiel der genannten Kräfte ist natürlich rein zufällig. Nur unverbesserliche Verschwörungstheoretiker können das anders sehen.

Jetzt kann nur noch das Bundesverfassungsgericht den Artikel 8 wiederbeleben.

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