Bei deutschen Krebspatienten eingespart – an Asylanten weiter gegeben

Daß kranke Menschen in vielen Fällen einer besonderen, auf ihren angeschlagenen Gesundheitszustand zugeschnittenen Ernährung bedürfen, dürfte jedem einleuchten. Früher wurde daher bei chronisch kranken Hartz-IV-Empfängern ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt. Das waren meist 10% des Regelsatzes, also knapp 40 Euro. Bescheiden genug.

Aber selbst dieses wenige Geld wurde im Rahmen einer der letzten Hartz-IV-Verschlimmerungen eingespart.

Tumorpatienten erhalten diese finanzielle Ernährungsbeihilfe nur noch, wenn sie nachweisen können, daß sie infolge der Krankheit in den drei Monaten, bevor sie den Antrag auf den Mehrbedarf stellten, mindestens 5% ihres Körpergewichts verloren haben. Sind es nur 4%, gilt das nicht als „schwerer Verlauf“.

Und nur bei schweren Verläufen gönnt man den Kranken die 40 Euro für eine etwas bessere, gesündere Ernährung. Es reicht nicht, eine verzehrende Erkrankung mit erheblichen körperlichen Auswirkungen zu haben, wie etwa Krebs, Multiple Sklerose oder Morbus Crohn.

Sie muß auch noch ganz besonders schlimm sein.

Die Nachweispflicht liegt bei den Patienten. Er muß seinen Gewichtsverlust genauestens protokollieren und von einem Mediziner bestätigen lassen. Und sogar dann versuchen für staatliche Interessen arbeitende Amtsärzte noch, andere Gründe zu finden, warum es vielleicht zu dem Untergewicht gekommen sein könnte. Es muß ja nicht der Tumor sein. Womöglich macht der Betreffende ja gerade eine „Brigitte“-Diät.

Erkrankungen wie Bluthochdruck, Zuckerkrankheit vom Typ I und Typ II, Zwölffingerdarmgeschwür, Magengeschwür, Neurodermitis und Leberinsuffizienz gelten als Kleinigkeiten. Dafür wird generell kein Mehrbedarf für Krankenkost gewährt. Alles Benötigte, so glaubt der Staat, findet man auch beim Discounter.

Auf diese schäbige Art werden nun Monat für Monat 40 Euro bei jedem chronisch kranken deutschen Erwerbslosen eingespart.

Das Geld fließt in Willkommensprojekte für Scheinasylanten.

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