Auch der zweite Versuch die NPD zu verbieten, muss scheitern!

Wenige Tage nach den mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Zusammenhang mit dem Antrag des Bundesrates auf Verbot unserer NPD ist es Zeit für einen Rückblick auf die drei Verhandlungstage.

Nach den drei Verhandlungstagen wird es noch deutlicher, dass der Bundesrat die NPD verbieten will, weil sich die NPD gegen den Ausverkauf unserer Heimat und für den Erhalt der Identität unseres Volkes einsetzt. Folglich ist die NPD die einzig wahre Oppositionspartei in der Bundesrepublik Deutschland.

Am ersten Verhandlungstag zeigte sich bereits, daß mit harten Bandagen gegen die NPD zu Felde gerückt wird. Befangenheitsanträge gegen zwei Richter, die ihm Vorfeld aus ihrer politischen Position heraus gegen die NPD gewettert hatten, wurden abgelehnt. So mag die Ablehnung des Befangenheitsantrages gegen den ehemaligen saarländischen Ministerpräsidenten Müller noch einigermaßen vertretbar sein, die Abweisung des Befangenheitsantrages gegen den ehemaligen thüringischen Innenminister Huber, der während seiner Amtszeit ein Verbot der NPD forderte, ist jedoch höchst fragwürdig.

Dennoch muss festgehalten werden, dass die Richter mit einer großen Professionalität das Verfahren führten.

Aus der gesamten Republik war die ganze Riege der etablierten Politik anwesend, die den Verbotsantrag eingereicht hatten. Ministerpräsidenten und Innenminister waren ebenso zugegen, wie Abgeordnete des Bundestages als Beobachter. Ihre vor den Kameras zur Schau gestellte Rhetorik war die allseits bekannte, gebetsmühlenartig vorgetragene Leier von einer angeblichen Hass-Mentalität und Demokratiefeindlichkeit der NPD.

Die NPD in Mecklenburg-Vorpommern galt, aus Sicht des Bundesrates, als „Hauptbelastung“ für die NPD im Verbotsverfahren. Zonen der Angst soll die NPD in MV entfacht haben. Als Ankläger und Kronzeugen zugleich, traten u. a. der Innenminister Caffier und die Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider aus Mecklenburg-Vorpommern auf. Gleiches gilt für die vermeidliche „Expertin“ Andrea Roepke, die sich selbst „Fachjournalistin“ nannte. Doch die Aussagen der drei genannten Personen waren dermaßen überzeichnet, dass auch die Richter offensichtlich erhebliche Zweifel daran erkennen ließen, dass die Darstellungen zu den Angstszonen, die die NPD angeblich zu verantworten hat, glaubwürdig seien. Die gesamte diesbezügliche Anklage brach wie ein Kartenhaus zusammen. Es waren vor allem die NPD-Verfahrensbevollmächtigten RA Peter Richter und RA Michael Andrejewski, die die Behauptungen der Politiker aus Mecklenburg-Vorpommern und der „Fachjournalistin“ als solche entzauberten. Am Ende blieb von den Vorwürfen nichts mehr übrig. Auch für das Gericht können „Hartz-IV-Sprechtage“, Kinderfeste und die Beteiligung an der politischen Willensbildung kein Grund darstellen, unsere NPD zu verbieten. Aus meiner Sicht waren die Auftritte von Caffier, Roepke und Bretschneider bedauernswert. Sie ergaben sich der Sehnsucht jener Zeiten, als die NPD noch nicht im Landtag vertreten war und nur in einzelnen Regionen ein politischer Faktor war. Insbesondere Caffier und Bretschneider gaben m. E. vor dem höchsten Gericht der Bundesrepublik ein bejammernswertes Bild des Selbstmitleides ab. Die NPD, so die Schlussfolgerung, kommt im Landtag konsequent ihrer Aufgabe als Oppositionspartei nach und schaut den Politbonzen sehr genau auf die Finger.        

Zuvor hatten die Professoren Borstel und Jesse sowie der PD Dr. Kailitz ihre Sicht über die NPD vorgetragen. Professor Borstel, der zeitweilig „Undercover“ in Anklam lebte und nun eine Professur in Dortmund inne hat, bezeichnete Ostvorpommern u. a. als Region der Verlierer, in der die NPD, da die etablierten Parteien sich aus weiten Teilen des ländlichen Raums zurückgezogen hätten, ungestört ihrer politischen Arbeit nachgehen könne.

Für Professor Jesse hingegen ist die NPD ein politischer Zwerg mit einer abzulehnenden Programmatik. PD Dr. Kailitz hingegen verstieg sich in den Behauptungen, die NPD wolle, aufgrund ihrer Programmatik, Millionen „Fremde“ aus Deutschland vertreiben. Die Professoren des „Institut für Zeitgeschichte“, die zu der angeblichen Wesensverwandschaft der NPD mit der NSDAP ausführen sollten, wollte das Gericht hingegen nicht anhören, da diese Frage für das Gericht nicht wesentlich sei.             

Ab Mai ist mit der Bekanntmachung eines Verkündungstermins bzw. weiterer mündlicher Verhandlungstermine zu rechnen. Ich bin fest davon überzeugt, dass auch der zweite Verbotsantrag scheitern wird. Auch wenn die Medien mehrheitlich ein anderes Bild zu verbreiten versuchen: unsere Mannschaft hat in Karlsruhe ein hervorragendes Bild abgegeben und die NPD würdig vertreten.

Die NPD ist als Oppositionspartei und Vorkämpferin für ein deutsches Deutschland selbstverständlich daraus ausgerichtet, politische Macht zur Umsetzung ihrer Ziele zu erhalten. In diesem Sinne nehmen NPD-Mitglieder am politischen Leben teil und ihre Grundrechte wahr. Doch – und ich betone das ausdrücklich – macht sie dies mit den gebotenen demokratischen Mitteln. Eine sogenannte kämpferisch-aggressive Haltung gegen den Staat und/ oder das politische System mit dem Endzweck die Demokratie abzuschaffen sowie Bedrohungs- und Angsträume zu schaffen, verfolgt meine Partei nicht. In allen Regionen Mecklenburgs und Pommerns zeichnen sich unsere Abgeordneten durch Bürgernähe und offenherzige Gesprächsbereitschaft aus. Hier haben wir ein friedliches, freundliches Klima geschaffen. Keiner, der mit unseren Vertretern gesprochen hat, fürchtet die NPD. Wir kümmern uns um die Sorgen und Ängste unserer Landsleute; in diesem Punkt sind wir wirklich anders als die Blockparteien. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Identität unseres Volkes zu erhalten und die Zukunft für unsere Kinder zu sichern. Wir haben unsere Heimat von unseren Vorfahren nur erhalten, um sie unseren Nachfahren geordnet zu übergeben. Unsere Kinder sollen in Freiheit in unserer Heimat leben können und sich nicht fremd im eigenen Land fühlen. In vielen westdeutschen Ballungsgebieten ist diese Selbstverständlichkeit bedroht. Es besteht die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten. Insofern befolgt die NPD nur die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Deutschland lässt sich nicht verbieten.   

Stefan Köster

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