Amt Wittenburg-Land muss NPD-Plakate unverzüglich wieder anbringen!

Volkstreue Partei setzt sich vor dem Verwaltungsgericht Schwerin durch!

Vor einigen Tagen berichteten wir bereits darüber, dass die NPD in ausgewählten Ämtern bereits mit der Plakatierung zur anstehenden Landtagswahl begonnen hat. Doch die frühzeitige Wahlsichtwerbung der NPD veranlasste manche Gemeinde, gegen geltendes Recht zu verstoßen und die Plakate widerrechtlich entfernen zu lassen. 

Die volkstreue Partei lässt sich ein derartiges Verhalten von Amtspersonen nicht gefallen. Mit heutigem Beschluss stellte das Verwaltungsgericht in Schwerin fest, dass der Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg verpflichtet wird, unverzüglich die von ihm entfernte Wahlsichtwerbung der NPD wieder an den ursprünglichen Standorten anzubringen. Zudem trägt das Amt die Kosten des Verfahrens.

Die offenbar vom Amt Wittenburg (Amtsvorsteher ist der SPD-Genosse Hartwig Kolthoff) veranlasste Entfernung von NPD-Plakaten erfolgte somit rechtswidrig. Das Amt muss nun unverzüglich die NPD-Plakate wieder aufhängen. Demokratie kann so einfach sein!

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