Kirchenasyl – „eine besondere Art der Rechtsverweigerung“

In einer kürzlich an die Rostocker Stadtverwaltung gerichteten Anfrage erkundigte sich die NPD auch nach der Position der Rathausspitze zum Thema Kirchenasyl. Die Frage lautete: Inwieweit ist die Praxis, Asylanten in kirchlichen Gebäuden Unterschlupf zu gewähren, vereinbar mit den in der BRD geltenden Gesetzen?

Die Auskunft fiel äußerst wortkarg aus: „Eine Beantwortung dieser Frage obliegt nicht der Zuständigkeit der Verwaltung.“ Auch gut, übernehmen wir das.

Wohltuender Klartext zur Thematik findet sich in einem jüngst erschienenen Buch mit dem Titel Das Ende der Gerechtigkeit. Ein Richter schlägt Alarm (Herder-Verlag Freiburg, Basel, Wien 2017). Verfasser Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes und am Amtsgericht Bielefeld tätig, schreibt dazu (S. 28):

„Wenn – nach langen Verfahren und umfangreichem Rechtsschutz – die Ausreisepflicht schließlich durchgesetzt wird, gibt es oft Protest. Die Familie sei schon lange integriert, jemand habe Arbeit gefunden oder sei krank, ein Kind stünde kurz vor dem Schulabschluss. Es kommt zu Solidaritätsbekundungen von Mitschülern und Nachbarn. Hilft auch das nicht, bleibt noch eine Möglichkeit: „Kirchenasyl‘. Rein rechtlich gesehen, gibt es dieses schlicht nicht. Wir leben nicht mehr in Zeiten des Glöckners von Notre Dame, der seiner schönen Esmeralda Asyl gewähren konnte (wie sein Schöpfer Victor Hugo in seinem berühmten Roman im Jahr 1831 dichtet). In Deutschland, im 21. Jahrhundert, haben sich auch kirchliche Institutionen in das Rechtssystem einzufügen. Dass es Hemmungen gibt, die Tür eines Pfarrhauses aufzubrechen und Personen in Haft zu nehmen, wie es eigentlich Recht wäre, liegt ausschließlich am Respekt des Staates vor der Religion. Somit verstehe ich Kirchenasyl als eine besondere Art der Rechtsverweigerung.“   

Genau in diesem Sinne zeigte die frühere NPD-Landtagsfraktion klare Kante. Sie forderte im Herbst 2014 von der Landesregierung, „alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um sicherzustellen, dass rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber trotz des ,Kirchenasyls‘ und auch gegen den Widerstand der Nordkirche abgeschoben werden“  (siehe hier).

Im Mai 2017 wurde übrigens in Ludwigshafen ein „Kirchenasyl“ durch Räumung beendet – na also, geht doch!

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