NPD wirkt: Zollangehörige dürfen bald Straftäter festsetzen

Voraussichtlich ab 2018 werden die Angehörigen des Zolls in M-V polizeiliche Kompetenzen erhalten. Das meldete vor kurzem die Schweriner Volkszeitung unter Berufung auf Kreise des Landesinnenministeriums. Die NPD thematisierte das Problem schon vor mehr als vier Jahren.

Sie dürfen zwar Baustellen kontrollieren oder auch Fahrzeuge nach unverzollten Zigaretten durchsuchen – sitzt am Steuer jedoch ein offensichtlich Betrunkener oder ein zur Fahndung ausgeschriebener Straftäter, sind den Zollbeamten die Hände gebunden. In so einem Fall bleibt ihnen nur die Möglichkeit, die Polizei zu informieren. Sind Polizisten aber gerade nicht in der Nähe, ist Holland in Not. Die Fahrzeugführer können nicht an der Weiterfahrt gehindert werden.

Das soll sich bald ändern. Für 2018 plant die Landesregierung eine Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V). Der Zoll würde dann landespolizeiliche Kompetenzen erhalten und hätte somit auch das Recht, Straftäter festzunehmen.   

Ein Gesetzentwurf der früheren NPD-Fraktion aus dem Jahr 2013

Was das Lücken-Blatt SVZ natürlich nicht erwähnt: Die frühere NPD-Landtagsfraktion griff bereits 2013 eine Forderung der Deutschen Finanz- und Zollgewerkschaft auf und reichte eine Gesetzes-Initiative ein. Darin wurde die Übertragung sogenannter allgemeinpolizeilicher Eilkompetenzen auf Beamte der Zollverwaltung gefordert.  

Der Gesetzentwurf kann hier im Wortlaut nachgelesen werden.

Fünf Jahre später zieht die Landesregierung nun mit einem „eigenen“ Gesetzentwurf nach, wobei allerdings entscheidend ist, dass Zollbeamte nun endlich Rechtssicherheit bekommen. Beim derzeitigen Stand setzt sich ein Zollangehöriger, der beispielsweise einen unter Drogeneinfluss stehenden Autofahrer festnimmt, dem Vorwurf der Freiheitsberaubung aus.

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