Appell zur Solidarität: NPD-Aktivist verurteilt weil er Plakatabreißer stellte

Im August 2016, im zurückliegenden Landtagswahlkampf, stellte ein Usedomer NPD-Aktivist ein Berliner Pärchen, aber doch aus Mann und Frau bestehend, daß sich zuvor an NPD-Plakaten zu schaffen machte.

In der Zwischenzeit hat diesen nicht nur eine Anklage wegen Körperverletzung sondern leider  auch das entsprechende Urteil dazu erreicht. In einem offenbar von Lobbi e.V. „begleitetem“ Prozeßauftritt gelang es den Berlinern dem Gericht offenbar glaubhaft genug den Sachverhalt wie folgt darzustellen.

Der NPD-Mann sei zunächst brüllend auf sie zugeeilt, schlug sodann dem Mann mit der Faust ins Gesicht um ihn dann zu würgen und zu fixieren. Als die Frau dazwischen gehen wollte, verpasste er auch ihr noch eine blutige Lippe. Gleichzeitig muß er dann noch selbst die Polizei gerufen haben. Was wäre nur passiert hätte er noch einen dritten Arm gehabt?

Was hier völlig lebens- und sachfremd klingt, ist für das Gericht wohl ein gewöhnliches Verhalten eines Straftäters, da es den Aussagen der nun gerichtlich festgestellten Opfern Glauben schenkte. Und das auch vor dem Hintergrund, daß dem Mann des Berliner Duos, erst die Erinnerung an seine eigene Sachbeschädigung zurück kam, nachdem er von der Richterin darauf hingewiesen wurde, daß er für diese Straftat inzwischen nicht mehr verfolgt werden könne. Was für ein Zufall.

Natürlich lehnen wir Straftaten jedweder Form ab, wo Recht aber zu Unrecht wird, da ist unser Widerstand Pflicht. Und in diesem Fall bedeutet das, daß wir dem Betroffenen gegenüber solidarisch sind. Neben einer Geldstrafe von 1.500 Euro hat der Verurteilte auch Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen.  

Kosten, die er nicht gehabt hätte, wenn er weggeschaut hätte und nicht gegen die Plakatabreißer vorgegangen wäre. Kosten die er auch nicht gehabt hätte, wenn die Richterin anders entschieden hätte. Denn es ist durchaus vorstellbar, daß wenn die politische Ausrichtung der Beteiligten umgekehrt verteilt gewesen wäre, auch ihr Urteil umgekehrt gefallen wäre.

Wer sich daran beteiligen kann, die Rechtskosten abzufangen, tut dies bitte mit einer Überweisung auf unser Landesverbandskonto:

NPD Landesverband M-V
IBAN: DE28150505000700001042
BIC-/SWIFT-Code: NOLADE21GRW
Betreff: Rechtskosten Usedom

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