Achtung, nationale Bürger – bloß nicht den Kleinen Waffenschein beantragen!

Zu den vielen Schikanen, die sich der Überwachungsstaat für Bürger mit nationaler Gesinnung einfallen läßt, gehört auch der Entzug des Kleinen Waffenscheins wegen mangelnder politischer Zuverlässigkeit.

Aber nicht nur das. Egal ob NPD, AfD, Die Rechte, Dritter Weg, Reichsbürger, Kameradschaft oder unorganisiert – in den entsprechenden Bescheiden der Waffenbehörden wird auch das Verbot ausgesprochen, an sich erlaubnisfreie Waffen überhaupt besitzen zu dürfen.

Der Kleine Waffenschein verleiht das Recht, eine Gaspistole auch außerhalb der eigenen Wohnung beziehungsweise des eigenen Grundstücks führen zu dürfen.

Ohne dieses Dokument ist es aber immerhin gestattet, eine solche erlaubnisfreie Waffe zu Hause haben zu dürfen.

Nationalen Bürgern, die über einen Kleinen Waffenschein verfügen, wird auch das jetzt verboten. Selbst wenn sie auf dem Rummelplatz ihren Kindern einen Teddybären mit einem Luftgewehr schießen wollen, gilt das bereits als Verstoß gegen das Waffengesetz und wird als Straftat verfolgt.

Nicht einmal kurz anfassen dürfen sie ein solches harmloses Schießbudengewehr, und wer sich da fragt, ob das System langsam überschnappt, liegt nicht ganz falsch.

Mittlerweile sind einige Betroffene gegen diese wahnwitzigen Bescheide vor Gericht gezogen. Aber sowohl in Hessen als auch in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern fielen die Urteile ungünstig aus. In dieser Hinsicht ist die Justiz ganz und gar dem politischen Willen der herrschenden Parteien ergeben.

Deshalb mein Rat: Ein Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins stellt einen Verdachtsmoment dar, dass man eine Gaspistole hat. Dies also vermeiden. Besser eine Gaspistole kaufen und zu Hause aufbewahren, von der sie nichts wissen.
Jeder, der Grund zu der Vermutung hat, in den Stasikarteien als Rechtsabweichler geführt zu werden, sollte so vorgehen.

Quelle: http://rechtsanwalt-andrejewski.de

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