Sexualverbrecher aus dem Senegal kann nicht abgeschoben werden

Im Jahre 2015 wurde ein afrikanischer „Flüchtling“ wegen sexueller Nötigung zu gut drei Jahren Gefängnis verurteilt. Nach seiner Freilassung kann er leider nicht abgeschoben werden, weil sich sein Heimatstaat, der Senegal, sich weigert, ihn zurückzunehmen. (Quelle: Bild vom 18.5.2018)

Die BRD lässt sich das natürlich gefallen und zahlt weiter brav Entwicklungshilfe. Feige ist dafür noch geschmeichelt.

Jetzt wird der zugewanderte Sittenstrolch in einer Asylantenunterkunft untergebracht, die als Sicherheitstrakt dient.

An weiteren Straftaten soll ihn eine elektronische Fußfessel hindern. Das dürfte die Anwohner kaum beruhigen.

Print Friendly, PDF & Email
Teile diesen Artikel
Zurück