Verschmähter Liebhaber auf der Flucht vor dem Vater des Mädchens – fordert in Deutschland Asyl!

Einer der Messerstecher von Chemnitz, Yousif A., gab als „Fluchtgrund“ Folgendes an:

Er sei in Ninive im Nordirak in ein Mädchen verliebt gewesen. Dieses fühlte sich offenbar belästigt, so dass sich ihr Vater und Onkel den verhinderten Romeo vorknöpften und ihm eine Tracht Prügel verabreichten. Sie würden ihn auch bedrohen. Also habe er nach Deutschland flüchten müssen.

Mit so einer Story kann man in der BRD tatsächlich einen Asylantrag stellen und bekommt während der Verfahrensdauer staatliche Leistungen, die der Steuerzahler finanzieren darf.

Am 29. August 2018 wurde sein Asylantrag abgelehnt – drei Tage nach dem Messermord von Chemnitz.

Natürlich hatte der arme Geflüchtete schon Vorstrafen gesammelt. Zum Beispiel wegen Körperverletzung. Er hatte zwei anderen „Schutzsuchenden“ Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Gut möglich, dass die Tat in der Statistik der Straftaten gegen Ausländer auftaucht.

Ebenfalls gut möglich, dass Yousif A. aus dem Gefängnis heraus gegen die Ablehnung seines Asylantrags klagt. Die Gerichtskosten übernimmt der Staat. Ein linker Anwalt wird sich auch finden.

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