Angebliche „Chemnitzer Rechtsterroristen“ in den Medien vorverurteilt

Eine Waffe wurde nicht gefunden, konkrete Pläne für den großen Anschlag kann die Justiz nicht vorweisen.

Was der Staat in der Hand hat, würde unter rechtsstaatlichen Bedingungen nicht einmal für eine Anklage reichen, geschweige denn für eine Verurteilung.

Also wird, wie im Falle des NSU, eine Medienkampagne gefahren. Ermittlungsergebnisse finden ihren Weg zu Journalisten.

Plötzlich tauchen Auszüge aus den Chats der Gruppe „Revolution Chemnitz“ in dem Linksblatt „Die Zeit“ auf. Seehofer phantasiert von einer „hohen Gefährdungsstufe des Terrorismus“.

Wahrscheinlich kommt, wieder wie beim NSU, vor der Verhandlung noch ein Spielfilm. Dann ist das Urteil nur noch Formsache.

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