Staatsanwaltschaft muss 95-jährigem ehemaligen SS-Rottenführer ein langes Leben wünschen
Im Rahmen der „Aktion Greisenjagd“ wird jetzt ein 95-jähriger Mann aus Neukölln angeklagt. Dabei darf man noch nicht einmal sagen „wegen angeblicher Verbrechen in der NS-Zeit“, weil das eine strafbare Leugnung des Holocaust darstellte.
In solchen Fällen pflegen die Urteile schon vor der Verhandlung festzustehen. Es gibt nur ein Problem, das den Karriereplänen der beteiligten Staatsanwälte und Richter entgegensteht.
Der alte Herr könnte sterben, bevor der Zirkus losgeht. So muss die BRD-Justiz einem ehemaligen SS-Rottenführer ein langes Leben wünschen.
Ironisch.