97-jähriger ehemaliger SS-Wachmann wird nicht angeklagt –vorerst

Hin und wieder leuchtet das Licht der Vernunft sogar in das BRD-Justizgeschehen hinein. Das Frankfurter Landgericht hat die Anklage gegen einen 97-jährigen Greis, der im Zweiten Weltkrieg bei der SS als Wachmann diente, nicht zugelassen.

Für die Begründung dieser Entscheidung wäre kein umfangreiches, teures medizinisches Gutachten erforderlich gewesen, welches aber trotzdem angefordert wurde, um das Internationale Auschwitz-Komitee zufrieden zu stellen.

Überraschendes Ergebnis der ärztlichen Bemühungen: Der Gesundheitszustand des 97-jährigen verträgt sich nicht mit dem Stress eines Mammutprozesses.

Das Auschwitzkomitee ist natürlich unzufrieden und tobt. Es setzt seine Hoffnungen auf die Staatsanwaltschaft, die gegen den Beschluß des Landgerichts noch Beschwerde einlegen könnte. Mal sehen, ob die Justiz dem Druck stand hält.

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