Torgelower Kindermörder: Nach totalem Polizeiversagen ist es Zeit für Bürgerwehren!

In einem funktionierenden Staat sorgt die Polizei für Recht und Ordnung. Bei totalem Staats-und Polizeiversagen müssen die Bürger selbst für ihre Sicherheit sorgen.

Im Falle der kleinen Leonie, die in Torgelow von ihrem Stiefvater David H. (der volle Name wird von Behörden und Medien nicht genannt, um die Persönlichkeitsrechte des Kindermörders zu schützen) ermordet wurde, muss von totalem Staats-und Polizeiversagen gesprochen werden.

Schon vor einem Jahr war dem zuständigen Jugendamt angezeigt worden, dass das Mädchen misshandelt wurde. Es geschah nichts. Immer wieder waren Verletzungen an dem Kind gesehen worden. Wochenlang war sie nicht in der Kita aufgetaucht.

Und dann gelingt es dem Mörder, aus dem Polizeirevier in Pasewalk zu fliehen, den Beamten davonzulaufen und unterzutauchen. Jetzt schon seit 3 Tagen. Das bedeutet: Die Polizei in der Region taugt nichts. Sie ist, dank Minister Caffiers „Polizeireform“, nicht in der Lage, die einfachsten Aufgaben zu erfüllen. Nichts Anderes gilt für das Jugendamt.

In einer von jedem akzeptablen Polizeischutz verlassenen Region ist es Zeit, an Bürgerwehren zu denken. Die sind legal und vom Grundgesetz gedeckt – Artikel 9, Vereinigungsfreiheit. Solche Bürgerwehren haben alle Rechte, die jedem einzelnen Bürger auch zustehen.

Wer den flüchtigen Mörder sieht, darf ihn selber festnehmen.

Leistet der Mörder gegen die Festnahme gewaltsam Widerstand, hat der Bürger das Notwehrrecht. Er darf dann im selben Maße Gewalt anwenden wie der Täter. Das kann auch tödliche Gewalt sein, wenn der Mörder etwa ein Messer einsetzt.

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