Landkreis Vorpommern-Greifswald lässt wegen „Migration tötet“ NPD-Plakate abnehmen – und riskiert Wahlanfechtung!

Der Landkreis-Vorpommern-Greifswald, dem ein Parteifreund des CDU-Innenministers Caffier als Landrat vorsteht, meint, den Wahlkampf der NPD massiv behindern zu müssen.

Bislang übrigens als einziger Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern. Man scheint in der NPD-Hochburg Vorpommern-Greifswald, auch angesichts des intensiven Wahlkampfs der NPD, offensichtlich langsam nervös zu werden.

Zumal der AfD-Trick, mit dem man 2016 gearbeitet hat, diesmal nicht so toll funktioniert.

Die Hilfstruppe der Etablierten hat es, im Gegensatz zur NPD, nicht geschafft, etwa in Anklam, Eggesin und Pasewalk Kandidaten zu finden. Bei wem werden die AfD-Wähler da wohl ihr Kreuzchen machen? Die AfD-Abgeordneten im Kreistag versagten komplett. 2 gingen von der Fahne, der Dritte machte nicht viel, während die NPD mit 73 Anträgen die fleißigste Fraktion war.

Als Vorwand für die Wahlbehinderung dient der Slogan „Stoppt die Invasion – Migration tötet“. Das soll Volksverhetzung sein – gemäß § 130 Absatz 1 Nr.2 des Strafgesetzbuches.

Nach dieser Vorschrift begeht Volksverhetzung, wer die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.

Sogar ein Blinder mit Krückstock kann sehen, dass selbst dieser rechtsstaatsferne Gummiparagraph auf „Invasion stoppen – Migration tötet“ – nicht passt.

„Invasion“ und „Migration“ sind kein Teil der Bevölkerung und auch keine Gruppe, sondern Prozesse. „Migration tötet“ – das würde jeder Indianer, jeder australische Aborigine und jeder Palästinenser sofort unterschreiben.

Deshalb wurden auch schon mehrere Rundfunksender dazu verurteilt, den Hörfunkspot der NPD zu senden, der genau diese Losung beinhaltet. Besonders verwerflich ist, dass sich der Landkreis für diese undemokratische Wahlbehinderung der Mitarbeiter der städtischen Bauhöfe bedient, von denen sich einige mit Recht politisch missbraucht sehen.

Sollte sich vor Gericht schließlich herausstellen, dass keine Volksverhetzung vorlag und das Vorgehen des Landkreises illegal war, wäre eine Wahlanfechtung wegen Wahlbehinderung möglich.

Dann müsste erneut gewählt werden. Das wird teuer!

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